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Gemeinde Aldenhoven

Gemeinde Aldenhoven fördert den nachhaltigen und energiesparenden Austausch von Haushaltsgeräten

Aldenhoven, 16.10.2023 - Aufgrund von Mittelzuweisungen des Landes aus dem Stärkungspakt legt die Gemeinde Aldenhoven ein Förderprogramm auf.

Im Rahmen dieser Förderung können berechtigte Personen sog. „weiße Ware“, also Haushaltsgeräte wie Wasch-/Geschirrspülmaschinen, Wäschetrockner, Kühl- und Gefriergeräte aber auch Durchlauferhitzer, Herde und Backöfen bezuschusst bekommen. Der Zuschuss ist auf maximal 800,00 Euro brutto je Gerät beschränkt. Die Unterstützung kann für maximal ein Gerät pro Haushalt erfolgen, um möglichst vielen Haushalten eine Förderung zu gewähren.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat für das Jahr 2023 den „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ auf den Weg gebracht. Aus diesem Stärkungspakt werden unter anderem Förderleistungen als Einzelfallhilfen für einkommensschwache Haushalte gewährt. Die Gemeinde Aldenhoven hat sich als zuständige Kommune dazu entschieden, ein Austauschprogramm für sogenannte „Weiße Ware“, beispielsweise Kühlschränke oder Waschmaschinen, als Einzelfallhilfen für einkommensschwache Haushalte aufzustellen. Der Austausch von veralteten Elektrogeräten fördert einerseits den Klimaschutz und verringert anderseits die Energieausgaben, da Alt-Geräte regelmäßig „Stromfresser“ sind und dadurch erhöhte Energiekosten entstehen.

Im Rahmen der Förderung wird der tatsächliche Kaufpreis erstattet; liegt dieser höher als der Zuschuss, wird der maximale Zuschuss gewährt. Antragsberechtigt sind Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Aldenhoven, die im Kalenderjahr 2023 nachweislich entsprechende Geräte beschafft haben oder beschaffen werden, welche eine bessere/günstigere Energieeffizienz (nach Energielabe A-G) vorweist, als bisher genutzte Geräte.

Die Antragsteller haben die folgenden weiteren Bedingungen zu erfüllen:

Die Einzelfallhilfen können Personen beantragen, die ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Aldenhoven haben, einen eigenen Hausstand führen und als einkommensschwacher Haushalt gelten. Einkommensschwache Haushalte werden wie folgt definiert: 

Einpersonenhaushalt  bis zu 1.900 Euro (Netto) / Monat
Zweipersonenhaushalt  bis zu 2.800 Euro (Netto) / Monat
Dreipersonenhaushalt bis zu 3.500 Euro (Netto) / Monat
Vierpersonenhaushalt bis zu 4.000 Euro (Netto) / Monat

Bei jeder weiteren Person steigt das zu berücksichtigende monatliche Nettoeinkommen um 500 Euro.

Bei Menschen aus einkommensschwachen Haushalten ohne Anspruch auf Sozialleistungen bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Gewährung der Einzelfallhilfe, da sie keine weiteren staatlichen Leistungen beziehen, die eventuell Vorrang haben könnten. Für Menschen mit Anspruch auf Sozialleistungen haben diese Vorrang. Hierbei handelt es sich z.B. um Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II (Arbeitslosengeld II/“Bürgergeld“) – „Kinderwohngeld“, SGB XII, Kapitel 3 („Hilfe zum Lebensunterhalt), SGB XII, Kapitel 4 („Grundsicherung“). Hier können Einzelfallhilfen nur dann gewährt werden, wenn sie über die Bedarfe hinausgehen, die durch Sozialleistungen abgedeckt werden.

Gefördert werden sollen damit besonders Haushalte, die aufgrund der familiären Einkommenssituation und der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekostenerhöhungen/Inflation bei der Beschaffung energieeffizienter und damit nachhaltiger Haushaltsgeräte einer Unterstützung bedürfen.

Bürgermeister Ralf Claßen führt zum Programm aus: „Ich freue mich, dass wir aufgrund der Mittel aus dem Stärkungspakt NRW berechtigte Einwohner*innen bei der Beschaffung von energieeffizienten Haushaltsgeräten, sog. „weißer Ware“ nachhaltig unterstützen und damit geförderte Aldenhovenerinnen und Aldenhovener zum Schutz unserer Umwelt beitragen und Energiekosten einsparen können. Besonders erfreulich ist, dass auch bereits im Kalenderjahr 2023 beschaffte Geräte nachträglich gefördert werden können.“

Das Antragsformular steht ab sofort auf der Website der Gemeinde Aldenhoven zum Download zur Verfügung oder kann in der Verwaltung abgeholt oder per E-Mail/auf dem Postweg zugestellt werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bei Erfüllung der Förderbedingungen werden die Zuschüsse – nach Eingangsdatum des Antrages – so lange gewährt, bis die entsprechenden Landesmittel aus dem Stärkungspakt aufgebraucht sind.

Auszahlungsanträge mit Vorlage der jeweiligen Rechnung sind spätestens bis einschl. So., 17. Dezember 2023, beim Rathaus Aldenhoven einzureichen.

Ansprechpartner bei der Gemeinde ist der Fachbereich I, Herr Stolzenberger, Telefon 02464 586 129, Telefax 02464 586 101, E-Mail  c.stolzenbergeraldenhovende.

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Kontakt

Herr Christoph Stolzenberger
Fachbereichsleitung

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