Die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 30.09.2024 das 6. Lebensjahr vollendet haben, beginnt am 01.08.2024. Kinder, die nach dem vorgenannten Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Die Anträge sind in den jeweils zuständigen Schulen zu stellen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
In der Gemeinde Aldenhoven besteht die Möglichkeit, sein Kind an der Gemeinschaftsgrundschule anzumelden. Jedes Kind hat Anspruch auf „wohnortnahe Beschulung". Der Schulträger hat für die Gemeinde die beiden Schulstandorte Aldenhoven und Siersdorf mit den entsprechenden Einzugsbereichen festgelegt.
Am Schulstandort Aldenhoven gibt es die Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven, Schwanenstraße 6-8 (Tel. 02464 / 8435, Rektorin: Frau Ester Josten) mit dem Einzugsbereich Aldenhoven, Engelsdorf und Niedermerz und am Schulstandort Siersdorf die Gemeinschaftsgrundschule Siersdorf (Johannesschule), Mühlenstraße 17 (Tel. 02464 / 905151, Rektorin: Frau Katja Mund) für den Einzugsbereich Dürboslar, Freialdenhoven, Schleiden und Siersdorf.
Schülerinnen und Schüler, die eine der genannten Gemeinschaftsgrundschulen besuchen wollen, haben nur dann einen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrtkosten gem. Schülerfahrkostenverordnung NW, wenn sie den für Ihren Ortsteil angegebenen Schulstandort wählen.
Die Anmeldung Ihres Kindes wird in der Schule Ihrer Wahl in der Zeit vom 25.09. bis 29.09.2023, sowie vom 16.10. bis 27.10.2023 entgegengenommen. Zwecks Terminvereinbarungen und weiterer Abläufe erhalten die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder ein gesondertes Schreiben der jeweiligen Schule. Außerdem ist die Vorlage der Geburtsurkunde Ihres Kindes (evtl. Familienstammbuch) erforderlich.