07.02.2023: Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gesucht
Die Gemeinde Aldenhoven sucht Schöffen/-innen für die Strafkammern und das Schöffengericht für die Geschäftsjahre 2024 - 2028. Die Schöffen/-innen werden in Anlehnung an die Einwohnerzahl verteilt. Aldenhoven stellt 6 Hauptschöffen/-innen für die Strafkammern und einen Hauptschöffen bzw. eine Hauptschöffin für das Schöffengericht.
Die Gemeinde sucht engagierte Bewerber/-innen, die als Schöffen oder Schöffinnen tätig sein wollen. Schöffen/-innen sind ehrenamtliche Richter/-innen mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter/-innen. Sie nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil.
Für das Schöffenamt kann sich jede/r Deutsche bewerben, der zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens 25 Jahre und noch nicht 70 Jahre alt ist, sofern er/sie bei Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde Aldenhoven wohnt. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen/-innen gewählt werden. Schöffen/-innen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen / einer Schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und -wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes- gesundheitliche Eignung.
Interessierte Bürger/-innen können sich bis zum 31. März 2023 bei der Gemeinde Aldenhoven -Ordnungsamt-, Dietrich-Mülfahrt-Straße 11 - 13, 52457 Aldenhoven, bewerben. Bewerbungsvordrucke stehen unter www.schoeffenwahl.de zur Verfügung.