11.03.2021: Gehölz- und Pflegearbeiten am gemeindlichen Grünbestand
Gemäß Beschluss des Gemeinderates wurde ein Teilbereich des gemeindlichen Grünbestandes durch einen externen Baumprüfer für Vegetation auf Ihre Stand- und Verkehrssicherheit hin überprüft. In Folge dieser Prüfung müssen nun an verschieden Stellen im Gemeindegebiet – auch außerhalb der Schnittzeit – im Rahmen der gemeindlichen Verkehrssicherungspflicht zwingend Pflegeschnitte und auch einzelne Baumfällungen durchgeführt werden. Die vereinzelten Baumfällungen innerhalb der gesetzlichen Schonfrist vom 1. März bis 30. September sind konkret notwendig, da die Stand- und Verkehrssicherheit ansonsten akut nicht mehr gegeben ist.
Die dringenden Arbeiten werden durch den gemeindeeigenen Bauhof durchgeführt, der dabei auf die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 Bundesnaturschutzgesetz achtet.
Bei eventuellen Fragen zu den jetzt durchgeführten Gehölz- und Pflegearbeiten am gemeindlichen Grünbestand können Sie sich an Herrn Breuer, Tel.: 02464/586-150, E-Mail c.breueraldenhovende, wenden.