Bekanntmachung vom 20.12.2022
Aufgrund
- der §§ 7 und 34 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490)
hat der Rat der Gemeinde Aldenhoven in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1 - Art der Ehrungen
Zur Würdigung von Verdiensten, die sich Personen um das Wohl und das Ansehen der Gemeinde Aldenhoven erworben haben, und als Ausdruck der Anerkennung und des Dankes stiftet der Rat der Gemeinde Aldenhoven folgende Ehrungen:
- Ehrenbürgerrecht (§ 2)
- Ehrenbezeichnung (§ 3)
- Ehrenring (§ 4)
- Ehrenplakette (§ 5)
§ 2 - Ehrenbürgerrecht
§ 3 - Ehrenbezeichnung
(1) Langjährigen Bürgermeistern / -innen, Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeistern / -innen kann nach ihrem Ausscheiden eine Ehrenbezeichnung gemäß § 34 GO NRW verliehen werden.
(2) Ehrenbezeichnungen im Sinne von Absatz 1 sind
- Ehrenbürgermeisterin / Ehrenbürgermeister
- Ehrenratsmitglied
- Ehrenortsbürgermeisterin / Ehrenortsbürgermeister
(3) Die Verleihung der Ehrenbezeichnungen Ehrenbürgermeisterin / Ehrenbürgermeister und Ehrenortsbürgermeisterin / Ehrenortsbürgermeister ist an Bürgerinnen und Bürger möglich, die das entsprechende Amt insgesamt mindestens 10 Jahre innehatten und aus dem Amt ausgeschieden sind.
(4) Die Verleihung der Ehrenbezeichnung Ehrenratsmitglied ist an Bürgerinnen und Bürger möglich, die insgesamt mindestens 15 Jahre Ratsmitglied im Rat der Gemeinde Aldenhoven waren und aus dem Amt ausgeschieden sind.
§ 4 - Ehrenring
(1) Der Ehrenring der Gemeinde Aldenhoven kann an Personen verliehen werden, die herausragende Verdienste auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem, heimatpflegerischem oder sportlichem Gebiet oder auf dem Gebiet der kommunalen Verwaltung für die Gemeinde Aldenhoven erworben haben.
(2) Der Ehrenring besteht aus Gold und zeigt das Wappen der Gemeinde Aldenhoven. Innen sind der Name des Empfängers / der Empfängerin und der Verleihungstag eingraviert.
(3) Der Ehrenring wird an höchstens acht lebende Trägerinnen / Träger verliehen.
(4) Das Recht zum Tragen des Ehrenringes steht nur der/ dem Beliehenen persönlich zu und erlischt mit deren / dessen Tode. Der Ehrenring darf weder von der Trägerin / vom Träger noch von den Erbinnen / Erben veräußert werden.
§ 5 - Ehrenplakette
(1) Die Ehrenplakette der Gemeinde Aldenhoven kann an Personen verliehen werden, die auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem, heimatpflegerischem oder sportlichem Gebiet oder auf dem Gebiet der kommunalen Verwaltung besondere Leistungen für die Gemeinde, ihre Bürgerinnen / Bürger und das Ansehen der Gemeinde erbracht haben.
(2) Die Ehrenplakette trägt die Aufschrift „Ehrenplakette der Gemeinde Aldenhoven“. In der Mitte ist das Wappen der Gemeinde angebracht. Auf der Rückseite trägt sie den Namen des Empfängers / der Empfängerin, den Grund für die Verleihung sowie das Verleihungsdatum.
§ 6 - Vorschlagsrecht
§ 7 - Verleihung
(1) Der Rat entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und des Ehrenringes mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Über die Verleihung von Ehrenbezeichnungen und der Ehrenplakette entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
(2) Über die Verleihung von Ehrungen nach dieser Satzung wird jeweils eine Urkunde ausgestellt, die vom Bürgermeister / von der Bürgermeisterin zu unterzeichnen ist. In der Urkunde sind die Verdienste der / des Auszuzeichnenden zu erwähnen.
(3) Die Auszeichnungen und die Urkunde werden vom Bürgermeister / von der Bürgermeisterin in feierlicher Form in einer Sitzung des Rates in Anwesenheit des /der Auszuzeichnenden überreicht.
§ 8 - Rechte
(1) Die Namen aller nach dieser Satzung geehrten Personen sowie das Datum der Verleihung werden dauerhaft auf der Internetseite der Gemeinde Aldenhoven veröffentlicht. Das gleiche gilt auch für die bisherigen Ehrenbürger / Ehrenbürgerinnen und Träger / Trägerinnen des Ehrenringes seit Bestehen der Gemeinde Aldenhoven.
(2) Ehrenbürger / Ehrenbürgerinnen und Träger / Trägerinnen des Ehrenringes erhalten Einladungen sowie kostenfreien Eintritt zu allen repräsentativen und kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde Aldenhoven.
(3) Ehrenbürger / Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürgermeister / Ehrenbürgermeisterinnen erhalten eine Ehrengrabstätte gemäß Friedhofssatzung der Gemeinde Aldenhoven. Der Gemeinde obliegt in Absprache mit den Hinterbliebenen die Anlage und Unterhaltung der Ehrengrabstätte, sofern sie sich auf einem Friedhof der Gemeinde Aldenhoven befindet.
§ 9 - Entziehung
(1) Ehrungen gemäß §§ 2 bis 5 dieser Satzung können bei einer strafrechtlichen Verurteilung oder bei unwürdigem Verhalten eines / einer Geehrten wieder entzogen werden. Hierüber entscheidet der Rat der Gemeinde Aldenhoven nach sorgfältiger Prüfung und Würdigung in nichtöffentlicher Sitzung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.
(2) Nach der Entziehung einer Ehrung sind die Einträge auf der Internetseite der Gemeinde Aldenhoven zu entfernen. Ehrenring und Ehrenplakette sind nach der Entziehung an die Gemeinde zurückzugegeben.
§ 10 - In-Kraft-Treten
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Aldenhoven, den 20. Dezember 2022
gez.
Ralf Claßen
Bürgermeister