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Bekanntmachung vom 24.08.2020

Bekanntmachung vom 24.08.2020

Wahlbekanntmachung zur Kommunalwahl am 13. September 2020

1.

Am 13. September 2020 finden in der Gemeinde Aldenhoven die Kommunalwahlen statt. Die Wahlen dauern von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2.

Die Gemeinde Aldenhoven ist in folgende 16 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt:

Bezeichnung des Stimmbezirks

Bezeichnung des Wahlraums

01.1 - Aldenhoven 1

ehem. KGS Marienschul-Gebäude, Schwanenstraße 10

01.2 - Neu Pattern 2

Haus Pattern, Patterner Ring

02.0 - Aldenhoven 2

ehem. KGS Marienschul-Gebäude, Schwanenstraße 10

03.0 - Aldenhoven 3

ehem. KGS Marienschul-Gebäude, Schwanenstraße 10

04.0 - Aldenhoven 4

ehem. KGS Marienschul-Gebäude, Schwanenstraße 10

05.0 - Aldenhoven 5

ehem. KGS Marienschul-Gebäude, Schwanenstraße 10

06.0 - Aldenhoven 6

ehem. KGS Marienschul-Gebäude, Schwanenstraße 10

07.1 - Dürboslar

Alte Schule Dürboslar, Germaniaplatz 9

07.2 - Siersdorf 3

Johannesschule, Mühlenstraße 17

08.1 - Freialdenhoven

Feuerwehrgerätehaus Freialdenhoven, Pastoratsstraße 1

08.2 – Engelsdorf

Alte Schule Engelsdorf, Am Weidberg 1

09.0 - Neu Pattern 1

Haus Pattern, Patterner Ring

10.0 – Niedermerz

Feuerwehrgerätehaus Niedermerz, Johannesstraße 9

11.0 – Schleiden

Kindergarten Haus für Kinder, Schützenstraße 19

12.0 - Siersdorf 1

Johannesschule, Mühlenstraße 17

13.0 - Siersdorf 2

Johannesschule, Mühlenstraße 17

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 10. August 2020 bis 23. August 2020 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 

Auf die Wahlbezirke entfallen folgende Stimmbezirke:

Kreiswahlbezirke Nr.

Gemeindewahlbezirke Nr.

Stimmbezirke Nr.

12 – Aldenhoven / Jülich

01 - Aldenhoven 1 / Neu Pattern 2

 

02 - Aldenhoven 2

03 - Aldenhoven 3

04 - Aldenhoven 4

05 - Aldenhoven 5

06 - Aldenhoven 6

09 - Neu Pattern 1

10 - Niedermerz

11 - Schleiden

01.1 - Aldenhoven 1

01.2 - Neu Pattern 2

02.0 - Aldenhoven 2

03.0 - Aldenhoven 3

04.0 - Aldenhoven 4

05.0 - Aldenhoven 5

06.0 - Aldenhoven 6

09.0 - Neu Pattern 1

10.0 - Niedermerz

11.0 - Schleiden

13 – Aldenhoven / Linnich

07 - Dürboslar / Siersdorf 3

 

08 - Freialdenhoven / Engelsdorf

 

12 - Siersdorf 1

13 - Siersdorf 2

07.1 - Dürboslar

07.2 - Siersdorf 3

08.1 - Freialdenhoven

08.2 - Engelsdorf

12.0 - Siersdorf 1

13.0 - Siersdorf 2

Die Briefwahlvorstände treten zur Vorbereitung/Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14:00 Uhr, in folgenden Briefwahllokalen zusammen (Keine Stimmenauszählung): 

Bezeichnung des Briefwahlbezirks

Bezeichnung des Briefwahlraums

Briefwahl 1

Gemeindeverwaltung
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13

Briefwahl 2

Gemeindeverwaltung
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13

Briefwahl 3

Gemeindeverwaltung
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13

Briefwahl 4

Gemeindeverwaltung
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung verbleibt für die eventuelle Stichwahl beim Wähler.

Wegen der Corona-Pandemie gelten besondere Regelungen für den Zutritt zum Wahllokal und für die Stimmabgabe im Wahllokal. Ich bitte Sie, die in der Wahlbenachrichtigung enthaltenen Hinweise und die Aushänge am Wahllokal zu beachten (u.a. Mund-Nasen-Schutz tragen und eigenen Kugelschreiber mitbringen). Der Zugang zum Wahllokal wird durch ein Mitglied des Wahlvorstandes gesteuert.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die Stimmzettel ausgehändigt.

Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.

Der Wähler hat für die Bürgermeisterwahl, die Gemeinderatswahl sowie die Landrats- und die Kreistagswahl jeweils eine Stimme.

Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber

a) für das Amt des Bürgermeisters
b) für den Gemeinderat
c) für das Amt des Landrats
d) für den Kreistag

gekennzeichnet werden.

Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:

a) für die Bürgermeisterwahl: hellgrüne Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
b) für die Gemeinderatswahl: weiße Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
c) für die Landratswahl: hellblaue Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
d) für die Kreistagswahl: hellrote Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck

4.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts und unter Einhaltung der Corona-Schutz-Verordnung möglich ist.

5.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks oder
b) durch Briefwahl

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen.

Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln - im verschlossenen Stimmzettelumschlag - und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Aldenhoven, 24. August 2020

gez. 

Ralf Claßen
Bürgermeister

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