Bekanntmachung vom 24.08.2020
1.
2.
Die Gemeinde Aldenhoven ist in folgende 16 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt:
Bezeichnung des Stimmbezirks |
Bezeichnung des Wahlraums |
01.1 - Aldenhoven 1 |
ehem. KGS Marienschul-Gebäude, Schwanenstraße 10 |
01.2 - Neu Pattern 2 |
Haus Pattern, Patterner Ring |
02.0 - Aldenhoven 2 |
ehem. KGS Marienschul-Gebäude, Schwanenstraße 10 |
03.0 - Aldenhoven 3 |
ehem. KGS Marienschul-Gebäude, Schwanenstraße 10 |
04.0 - Aldenhoven 4 |
ehem. KGS Marienschul-Gebäude, Schwanenstraße 10 |
05.0 - Aldenhoven 5 |
ehem. KGS Marienschul-Gebäude, Schwanenstraße 10 |
06.0 - Aldenhoven 6 |
ehem. KGS Marienschul-Gebäude, Schwanenstraße 10 |
07.1 - Dürboslar |
Alte Schule Dürboslar, Germaniaplatz 9 |
07.2 - Siersdorf 3 |
Johannesschule, Mühlenstraße 17 |
08.1 - Freialdenhoven |
Feuerwehrgerätehaus Freialdenhoven, Pastoratsstraße 1 |
08.2 – Engelsdorf |
Alte Schule Engelsdorf, Am Weidberg 1 |
09.0 - Neu Pattern 1 |
Haus Pattern, Patterner Ring |
10.0 – Niedermerz |
Feuerwehrgerätehaus Niedermerz, Johannesstraße 9 |
11.0 – Schleiden |
Kindergarten Haus für Kinder, Schützenstraße 19 |
12.0 - Siersdorf 1 |
Johannesschule, Mühlenstraße 17 |
13.0 - Siersdorf 2 |
Johannesschule, Mühlenstraße 17 |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 10. August 2020 bis 23. August 2020 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Auf die Wahlbezirke entfallen folgende Stimmbezirke:
Kreiswahlbezirke Nr. |
Gemeindewahlbezirke Nr. |
Stimmbezirke Nr. |
12 – Aldenhoven / Jülich |
01 - Aldenhoven 1 / Neu Pattern 2
02 - Aldenhoven 2 03 - Aldenhoven 3 04 - Aldenhoven 4 05 - Aldenhoven 5 06 - Aldenhoven 6 09 - Neu Pattern 1 10 - Niedermerz 11 - Schleiden |
01.1 - Aldenhoven 1 01.2 - Neu Pattern 2 02.0 - Aldenhoven 2 03.0 - Aldenhoven 3 04.0 - Aldenhoven 4 05.0 - Aldenhoven 5 06.0 - Aldenhoven 6 09.0 - Neu Pattern 1 10.0 - Niedermerz 11.0 - Schleiden |
13 – Aldenhoven / Linnich |
07 - Dürboslar / Siersdorf 3
08 - Freialdenhoven / Engelsdorf
12 - Siersdorf 1 13 - Siersdorf 2 |
07.1 - Dürboslar 07.2 - Siersdorf 3 08.1 - Freialdenhoven 08.2 - Engelsdorf 12.0 - Siersdorf 1 13.0 - Siersdorf 2 |
Die Briefwahlvorstände treten zur Vorbereitung/Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14:00 Uhr, in folgenden Briefwahllokalen zusammen (Keine Stimmenauszählung):
Bezeichnung des Briefwahlbezirks |
Bezeichnung des Briefwahlraums |
Briefwahl 1 |
Gemeindeverwaltung |
Briefwahl 2 |
Gemeindeverwaltung |
Briefwahl 3 |
Gemeindeverwaltung |
Briefwahl 4 |
Gemeindeverwaltung |
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung verbleibt für die eventuelle Stichwahl beim Wähler.
Wegen der Corona-Pandemie gelten besondere Regelungen für den Zutritt zum Wahllokal und für die Stimmabgabe im Wahllokal. Ich bitte Sie, die in der Wahlbenachrichtigung enthaltenen Hinweise und die Aushänge am Wahllokal zu beachten (u.a. Mund-Nasen-Schutz tragen und eigenen Kugelschreiber mitbringen). Der Zugang zum Wahllokal wird durch ein Mitglied des Wahlvorstandes gesteuert.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.
Der Wähler hat für die Bürgermeisterwahl, die Gemeinderatswahl sowie die Landrats- und die Kreistagswahl jeweils eine Stimme.
Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber
a) für das Amt des Bürgermeisters
b) für den Gemeinderat
c) für das Amt des Landrats
d) für den Kreistag
gekennzeichnet werden.
Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
a) für die Bürgermeisterwahl: hellgrüne Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
b) für die Gemeinderatswahl: weiße Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
c) für die Landratswahl: hellblaue Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
d) für die Kreistagswahl: hellrote Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
4.
5.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks oder
b) durch Briefwahl
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen.
Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln - im verschlossenen Stimmzettelumschlag - und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Aldenhoven, 24. August 2020
gez.
Ralf Claßen
Bürgermeister