Bekanntmachung vom 23.07.2020
Am 13.09.202020 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. An diesen Wahlen können auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger/ innen) teilnehmen. Dies allerdings nur, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die bei ihrer Meldebehörde am 09.08.2020 (= 35. Tag vor der Wahl) für eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) gemeldet sind, werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten von ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an der Wahl teilnehmen. Wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die wegen Befreiung von der Meldepflicht (§ 26 Bundesmeldegesetz, BMG) nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, der bis zum 16. Tag = 28.08.2020 vor der Wahl zu stellen ist. Dafür ist Voraussetzung, dass sie gem. §§ 7 und 8 des Kommunalwahlgesetzes am Wahltag: - das 16. Lebensjahr vollendet haben, - seit mindestens 28.08.2020 (= 16. Tag vor der Wahl) ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) im Wahlgebiet innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben, - in der Bundesrepublik Deutschland nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der Antrag muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift sowie Staatsangehörigkeit enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. In seinem Antrag hat der/die Unionsbürger/in durch Abgabe einer Versicherung an Eides Statt den Nachweis für seine/ihre Wahlberechtigung zu erbringen.
Gegenstand der Versicherung an Eides Statt ist eine Erklärung 1. über seine/ihre Staatsangehörigkeit, 2. über seine/ihre Anschrift in der Gemeinde, 3. dass er/sie am Wahltag seit mindestens dem 28.08.2020 (= 16. Tag vor der Wahl) im Wahlgebiet ununterbrochen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung innehaben wird.
Der Bürgermeister kann die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises und eines Nachweises über die Wohnung und den Zeitpunkt des Innehabens der Wohnung verlangen. Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden. Entsprechende Antragsformulare werden im Wahlamt der Gemeinde Aldenhoven bereitgehalten.
Aldenhoven, 23.07.2020
Der Bürgermeister
gez.
Ralf Claßen