Bekanntmachung vom 03.11.2021
Das Gemeinderatsmitglied Hans Josef Königstein, In der Gracht 2, 52457 Aldenhoven, hat sein Mandat mit Ablauf des 31. Oktober 2021 niedergelegt.
Aufgrund des § 45 Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, 509, 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. Mai 2020 (GV. NRW. S. 312d), wird hiermit festgestellt, dass Frau
Mara Dohmen, wohnhaft Am Alten Bahnhof 4a, 52457 Aldenhoven,
mit Wirkung vom 01. November 2021 als Ersatzbewerberin für Herrn Josef Königstein in den Rat der Gemeinde Aldenhoven einrückt.
Gegen die Entscheidung können
- jede(r) Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie feststellen, dass einer der Anfechtungsgründe gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) – c) des Kommunalwahlgesetzes vorliegt.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter (Gemeinde Aldenhoven, Der Bürgermeister, Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13, 52457 Aldenhoven) schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Aldenhoven, den 03. November 2021
Der Bürgermeister
gez.
Ralf Claßen
als Wahlleiter