Hinweis auf die neue CoronaSchVO vom 21.06.2021
Hinweis auf die ab 21.06.2021 geltende Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO NRW)
Die Corona-Schutzverordnung wurde erneut überarbeitet. Die neue Verordnung gilt ab 21.06.2021. Insbesondere gilt dann eine Erleichterung bei der Maskenpflicht im Freien.
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Weitere Infos im WWW:
Die wichtigsten Fakten und eine gute graphische Übersicht darüber, welche Regelungen wann gelten, finden Sie auf der Internetseite des Landes NRW unter:
Für weitere Informationen und häufig auftretende Fragen, bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine Übersicht an, die Sie unter folgendem Link aufrufen können: