Hinweis auf die neue CoronaSchVO vom 17.08.2021
Hinweis auf die ab 20.08.2021 geltende Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO NRW)
Die Corona-Schutzverordnung wurde erneut überarbeitet. Die neue Verordnung gilt ab 20.08.2021.
Weitere Infos im WWW:
Die wichtigsten Fakten und eine gute graphische Übersicht darüber, welche Regelungen wann gelten, finden Sie auf der Internetseite des Landes NRW unter:
Für weitere Informationen und häufig auftretende Fragen, bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine Übersicht an, die Sie unter folgendem Link aufrufen können: