Hinweis auf die neue CoronaSchVO vom 12.05.2021
Die Corona-Schutzverordnung wurde erneut überarbeitet. Die neue Verordnung gilt ab 15.05.2021.
In der CoronaSchVO wurden weitere Lockerungen aufgenommen. Es wurden Lockerungen für ein Unterschreiten des 7-Tage-Inzidenzwertes von 100 und des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 aufgenommen. Sofern in Kreisen oder kreisfreien Städten die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, gilt weiterhin die Bundesnotbremse aus dem Infektionsschutzgesetz.
Die weiteren Lockerungen ab einer Inzidenz unter 50 gelten erst ab dem übernächsten Tag, nachdem gem. § 1 Abs. 2a an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 unterschreitet. Sofern die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen erneut den Schwellenwert von 50 überschreitet, treten die Lockerungen am übernächsten Tag wieder außer Kraft.