Hinweis auf die neue CoronaBetrVO ab 12.04.2021
Die Corona-Betreuungsverordnung wurde erneut überarbeitet. Die neue Verordnung gilt ab 12.04.2021.
Die Landesregierung hat damit eine Corona-Testpflicht für alle Benutzer schulischer Einrichtungen ab dem 12.04.2021 vorläufig bis zum 09.05.2021 beschlossen. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler genauso wie für Lehrerinnen und Lehrer sowie sonstiges an der Schule tätiges Personal.