Hinweis auf die Allgemeinverfügung des Kreises Düren vom 04.02.2021
"Die Verbreitung des mutierten Coronavirus bereitet uns erhebliche Sorge", sagt Landrat Wolfgang Spelthahn mit Blick auf mittlerweile 66 nachgewiesene Fälle der sogenannten englischen Mutante. "Um eine weitere Verbreitung einzudämmen, müssen wir sehr vorsichtig sein", betont der Landrat. Deshalb führt der Kreis Düren ab Donnerstag, 4. Februar, ergänzende Schutzmaßnahmen ein, die für das gesamte Kreisgebiet gelten.
Und hier die wichtigsten neuen Regeln:
- Der Mindestabstand soll dringend bei allen erlaubten Zusammenkünften und Versammlungen in Innenräumen künftig mindestens 2 Meter betragen (bisher: 1,5 Meter).
- Haushaltsangehörige, die mit einem Menschen zusammenleben, der nachweislich mit dem mutierten Coronavirus infiziert ist (oder wo der Verdacht auf eine solche Infektion besteht), müssen für 14 Tage in Quarantäne ohne dass eine Freitestung nach 10 Tagen möglich ist .
- Wer länger als 5 Minuten Kontakt zu einem Menschen hatte, der mit dem mutierten Virus infiziert ist und dabei weniger als 1,5 Meter Abstand hielt, ist nun Kontaktperson 1. Grades und muss in Quarantäne.
- Für die Karnevalstage (Donnerstag 11. Februar, bis Dienstag, 16. Februar), herrscht ein Alkoholverbot in Innenstädten, Ortskernen und an Orten, bei denen es erwartungsgemäß regelmäßig zu Ansammlungen von Menschen kommt. Das ist insbesondere dort der Fall, wo nach der Corona-Schutzverordnung im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht herrscht.