Bekanntmachung vom 08.01.2020
Die Gemeinde Aldenhoven weist darauf hin, dass der Kreis Düren am 12.12.2019 auf Antrag der Davids GmbH, Gut Hommerschen, 52511 Geilenkirchen, den abgrabungsrechtlichen Vorbescheid gemäß § 5 des Abgrabungsgesetzes NRW (AbgrG) zur geplanten Erweiterung in der Gemeinde Aldenhoven, Gemarkung Aldenhoven, Flur 22, Flurstück 53 tlw. und in Flur 23, Flurstücke 14 bis 20 und 21 tlw. "Aldenhoven V" hinsichtlich der bauplanungs- und raumordnungsrechtlichen Zulässigkeit der Erweiterung der Trockenabgrabung insbesondere unter Ausschluss der Belange des Naturhaushalts, der Landschaft und der Erholung, des Denkmalschutzes, der Wasserwirtschaft, des Immissionsschutzes und des Bodenschutzes sowie der Frage der Erschließung erteilt hat.
Die Bekanntmachung hängt vom heutigen Tage an eine Woche im Bekanntmachungskasten am Rathaus Aldenhoven aus.
Aldenhoven, 08. Januar 2020
gez.
Ralf Claßen
Bürgermeister