Bekanntmachung vom 17.07.2020
Das Gemeinderatsmitglied Hans Ackens, Schulstraße 5, 52457 Aldenhoven, ist am 05. Juli 2020 verstorben.
Aufgrund des § 45 Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, 509, 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2020 (GV. NRW. S. 312d), wird hiermit festgestellt, dass die kaufmännische Angestellte
Gabriele Kropp, wohnhaft Am Sportplatz 4a, 52457 Aldenhoven,
mit Wirkung vom 16. Juli 2020 als die auf der Reserveliste benannte Ersatzbewerberin für Herrn Hans Ackens in den Rat der Gemeinde Aldenhoven einrückt.
Gegen die Entscheidung können
a) jede(r) Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie feststellen, dass einer der Anfechtungsgründe gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) – c) des Kommunalwahlgesetzes vorliegt.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter (Gemeinde Aldenhoven, Der Bürgermeister, Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13, 52457 Aldenhoven) schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Aldenhoven, den 17. Juli 2020
Der Bürgermeister
i.V.
Michael Ossenkopp
als Wahlleiter