Bekanntmachung vom 16.09.2020
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/r Bürgermeister/in festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG i.V.m. §§ 63 und 75a der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
Die vollständige Bekanntmachung liegt nur als PDF-Datei vor.