Hinweis auf die Allgemeinverfügung des Kreises Düren vom 16.12.2020
Seit gestern ist der bundesweite Lockdown in Kraft - und damit auch die aktualisierte Coronaschutzverordnung NRW. Für den Kreis Düren und seine Städte und Gemeinden gelten darüber hinaus noch einige weitere, strengere Regeln, da der Inzidenzwert (Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen pro 100.000 Einwohner) derzeit noch über 200 liegt. Sie sind in einer sogenannten Allgemeinverfügung aufgelistet, die ebenfalls aktualisiert wurde und hier vollständig nachgelesen werden kann. Link siehe unten.
Die beigefügte Grafik zeigt die wichtigsten ergänzenden Regelungen: