Bekanntmachung vom 01.06.2018
Gemäß § 36 (3) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) liegt die Vorschlagsliste der Gemeinde Aldenhoven zur Durchführung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 in der Zeit vom 04. bis zum 11. Juni 2018 - während der Dienstzeiten - im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 21, zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Der Bürgermeister
(Ralf Claßen)