Bekanntmachung vom 02.01.2017
Widerspruch und Einwilligungsvorbehalte
Sie haben ein WIDERSPRUCHSRECHT:
- gegen die Übermittlung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familiennamen, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gem. § 50 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG).
- gegen die Übermittlung Ihrer Daten an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk über Ehe- und Altersjubiläen gem. § 50 Abs. 2 i.V.m. Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG).
- gegen die Übermittlung Ihrer Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften gem. § 58c Abs. 1 Soldatengesetz i.V.m. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG).
- gegen die Übermittlung Ihrer Daten an Adressbuchverlage gem. § 50 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG).
- Ihre Familienangehörigen haben gem. § 42 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung ihrer Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Soweit deren Daten nicht zum Zwecke des Steuererhebungsrechts der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften übermittelt werden, besteht die Möglichkeit des Widerspruchs nur dann, wenn sie nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft wie Sie selbst oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören.
Eine Datenübermittlung in dem nachfolgenden Fall darf nur mit Ihrer EINWILLIGUNG erfolgen:
- die Erteilung einer Auskunft aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG).
Von Ihren Widerspruchsrechten und der Möglichkeit zur Erteilung von Einwilligungen
können Sie Gebrauch machen. Dies kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgerbüro der Gemeinde Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13, Zimmer 1, vorgenommen werden.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Aldenhoven, den 02. Januar 2017
Gemeinde Aldenhoven
Der Bürgermeister
gez.
Ralf Claßen