Bekanntmachung vom 14.09.2017
Das Gemeinderatsmitglied Hermann Grzegorczyk, Wiesenstraße 34, 52457 Aldenhoven, hat sein Mandat mit Ablauf des 13. Septembers 2017 niedergelegt.
Aufgrund des § 45 Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, 509, 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1052), wird hiermit festgestellt, dass die Hausfrau
Maria Grzegorczyk
wohnhaft Wiesenstraße 34, 52457 Aldenhoven,
mit Wirkung vom 14. September 2017 als Ersatzbewerberin für Hermann Grzegorczyk in den Rat der Gemeinde Aldenhoven einrückt.
Gegen die Entscheidung können
- jede(r) Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie feststellen, dass einer der Anfechtungsgründe gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) – c) des Kommunalwahlgesetzes vorliegt.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter (Gemeinde Aldenhoven, Der Bürgermeister, Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13, 52457 Aldenhoven) schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Aldenhoven, den 14. September 2017
Der Bürgermeister
i.V. Horst Wassenhoven
als stellvertretender Wahlleiter