Aufgrund des § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV.NRW. S. 490), wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen ab dem 06.02.2023 für die Dauer des Beratungsverfahrens während der Dienststunden, und zwar
Montag bis Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 27, zur Einsicht öffentlich ausliegt.
Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2023 können Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen ab dem Beginn der Auslegung am 06.02.2023 erheben. Das Ende der Einwendungsfrist wird gemäß § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW auf den 26.02.2023 festgesetzt. Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kämmerei der Gemeinde Aldenhoven, im Rathaus Aldenhoven, Zimmer 27, erhoben werden.
Über die Einwendungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung.
Aldenhoven, den 01.02.2023
gez.
Ralf Claßen
Bürgermeister