Inhalt anspringen

Gemeinde Aldenhoven

Bekanntmachung vom 03.09.2024

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 mit allen Anlagen sowie Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters

Gemäß § 96 I,II der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Gemeinderat der Gemeinde Aldenhoven in seiner Sitzung am 29.08.2024 den Jahresabschluss 2022 festgestellt und dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses 

Zum Abschluss der Prüfung erteilt der Rechnungsprüfungsausschuss nachfolgenden Bestätigungsvermerk:

„Der Jahresabschluss der Gemeinde Aldenhoven für das Haushaltsjahr 2022, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und den Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang wurde nach § 101 i.V.m. § 95 GO NRW unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und des Lageberichts geprüft. Einer besonders ausführlichen Prüfung unterlagen für 2022 die Telefonkosten, die Digitalisierung und Hardware, die Anschaffung und Unterhaltung von Fahrzeugen und die Einnahmen und Ausgaben im Asyl- und Flüchtlingsbereich, sowie deren Entwicklung. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 sowie ergänzende Regelungen von örtlichen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Aldenhoven wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde Aldenhoven, sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts umfasst.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Aldenhoven. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Aldenhoven. In diesem Bericht werden die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt.“

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 mit allen Anlagen, sowie der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters liegen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13, Zimmer 27 a, während der Dienststunden öffentlich aus. Auf der gemeindlichen Internetseite sind die Unterlagen ebenfalls einsehbar.

Aldenhoven, den 03. September 2024
Der Bürgermeister                
gez. Ralf Claßen

Kontakt

Finanzverwaltung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay