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Gemeinde Aldenhoven

Bekanntmachung vom 19.04.2023

Aufstellung der 54. Flächennutzungsplanänderung - Freiflächenanlage PV -
der Gemeinde Aldenhoven - Offenlage -

hier:     Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven hat die Aufstellung der 54. Flächennutzungsplanänderung - Freiflächenanlage PV -, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen. Ferner hat der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.  

Ziele und Zwecke des Bebauungsplans

Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage durch Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Abgrenzung des Planbereichs

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Norden des Hauptortes der Gemeinde Aldenhoven und umfasst Flurstücke in der Gemarkung Aldenhoven. Es handelt sich um eine ehemalige Abgrabungsfläche, die nach Auskiesung als Deponie genutzt und mit Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch verfüllt wurde. Nach Verfüllung wurde die Deponie gemäß Genehmigungsbescheid vom 06.12.1989 ordnungsgemäß rekultiviert. Heute werden die Flächen überwiegend ackerbaulich genutzt. Die Fläche umfasst eine Größe von ca. 3 ha.

Im Umfeld des Plangebietes bestehen unterschiedliche Nutzungen. Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze verläuft die Autobahntrasse BAB 44, entlang der südlichen Plangebietsgrenze verläuft die Landstraße L136. Unmittelbar südlich grenzt die L136 an den Hauptort. Dieser wird im Südosten von Gewerbegebieten und im Südwesten von Wohnnutzungen bestimmt. Östlich grenzen weitere landwirtschaftlichen Flächen an sowie westlich eine Hofanlage.

Der Geltungsbereich ist im folgenden Luftbild schwarz-gestrichelt gekennzeichnet:

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den Geltungsbereich des Flächennutzungsplans werden öffentlich dargelegt und es wird der Öffentlichkeit allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Folgende Unterlagen liegen zum Entwurf des Flächennutzungsplans öffentlich aus:  

  • Flächennutzungsplan (Planzeichnung)
  • Begründung
  • Umweltbericht 

Die Unterlagen zur Aufstellung der 54. Flächennutzungsplanänderung - Freiflächenanlage PV - liegen mit sämtlichen Anlagen in der Zeit vom 

01. Mai 2023 bis 02. Juni 2023

bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, während der Dienststunden zur dauerhaften Einsichtnahme bereit. Die Dienststunden sind:

Mo.-Do.: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Di.: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Do.: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Fr.: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr

Besonderer Hinweis: Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Einsichtnahme nur nach Terminabsprache unter 02464 / 586-141 oder unter 02464 / 586-241 möglich. Die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren können auch im Internet unter  https://www.o-sp.de/aldenhoven/beteiligung (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden.

Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, vorzugsweise per E-Mail an bauleitplanungaldenhovende vorgebracht bzw. eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgemäß vorgebrachte Anregungen geprüft werden.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Aldenhoven, den 19.04.2023 

gez.
    (Ralf Claßen)
    Bürgermeister

Bauordnung/Bauleitplanung

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