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Gemeinde Aldenhoven

Bekanntmachung vom 19.04.2023

Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplans 8 A – Uhlhof – der Gemeinde Aldenhoven - Offenlage -

hier:     Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven hat die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplans 8 A – Uhlhof –, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen. Ferner hat der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

Ziele und Zwecke des Bebauungsplans

Anlass der Planung sind gegenüber der Gemeinde vorgetragene Wünsche nach weiterem Wohnbauland. Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauland in Aldenhoven ist der Bedarf zeitlich und materiell gegeben. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses auf derzeitigen Gartenflächen des angrenzenden, bestehenden Wohngebäudes, das im Zuge der Planung abgerissen werden soll. Gemäß dem bestehenden Planungsrecht ist die Umsetzung des geplanten Vorhabens nicht möglich. Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen als „Wohnbauflächen“ dar. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die Flächen sind als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu bewerten. In diesem Zusammenhang ist die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplans 8 A – Uhlhof – erforderlich. Es besteht ein Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Einfamilienhauses durch Aufstellung eines Bebauungsplanes. Weitere wesentliche Planungs-ziele bestehen in der Wahrung gesunder Wohnverhältnisse und der Ausbildung eines städtebaulich geordneten Landschaftsrandes sowie eines harmonischen Übergangs zu den bestehenden Siedlungs- und Freiraumstrukturen.

Abgrenzung des Planbereichs

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück der Gemarkung Aldenhoven, Flur 28, Flurstück 25.1. Er umfasst damit eine Fläche von ca. 650 m². Derzeit wird das Plangebiet als Gartenfläche genutzt und ist teilweise durch die Wohnbebauung entlang der Stichstraße „Zehnthofstraße“ überbaut. Vor Realisierung des Planvorhabens soll das Wohngebäude mit der Hausnummer 25 abgerissen werden.  

Im Umfeld bestehen unterschiedliche Nutzungen. Nördlich und westlich grenzen Straßenverkehrs-fläche der Zehnthofstraße an. Östlich des Plangebiets verläuft ein asphaltierter Wirtschaftsweg und im Anschluss daran folgt die freie Feldflur, die sich ebenso östlich des Plangebietes fortführt. Diese wird von einigen Wirtschaftswegen durchzogen. Südlich befinden sich weitere Gartenbereich und eine Hochfreileitung, im Anschluss dran grenzt ebenfalls die freie Feldflur. 

Der Geltungsbereich ist im folgenden Luftbild gelb gekennzeichnet:

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden öffentlich dargelegt und es wird der Öffentlichkeit allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 

Folgende Unterlagen liegen zum Entwurf des Bebauungsplans öffentlich aus: 

  • Bebauungsplan (Planzeichnung)
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Artenschutzprüfung

Die Unterlagen zur Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplans 8 A – Uhlhof – liegen mit sämtlichen Anlagen in der Zeit vom

  1. Mai 2023 bis 02. Juni 2023

bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, während der Dienststunden zur dauerhaften Einsichtnahme bereit. Die Dienststunden sind:

Mo.-Do.: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Di.: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Do.: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Fr.: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr 

Besonderer Hinweis: Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Einsichtnahme nur nach Terminabsprache unter 02464 / 586-141 oder unter 02464 / 586-241 möglich. Die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren können auch im Internet unter   https://www.o-sp.de/aldenhoven/beteiligung eingesehen werden.

Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, vorzugsweise per E-Mail an bauleitplanungaldenhovende vorgebracht bzw. eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgemäß vorgebrachte Anregungen geprüft werden.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Aldenhoven, den 19.04.2023

 gez.

        (Ralf  Claßen)
         Bürgermeister

Bauordnung/Bauleitplanung

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