Hinweis auf die neue CoronaSchVO vom 21.06.2022
Hinweis auf die ab 21.06.2022 geltende Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO NRW)
Die Geltungsdauer der Corona-Schutzverordnung wurde bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Im übrigen hat es nur geringfügige Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version gegeben.
Weitere Infos im WWW:
Die wichtigsten Fakten und eine gute graphische Übersicht darüber, welche Regelungen wann gelten, finden Sie auf der Internetseite des Landes NRW unter:
Für weitere Informationen und häufig auftretende Fragen, bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine Übersicht an, die Sie unter folgendem Link aufrufen können: