Hinweis auf die neue CoronaSchVO vom 22.03.2021
Die Corona-Schutzverordnung wurde erneut überarbeitet. Die neue Verordnung gilt ab 23.03.2021.
Darin wurde der § 11 dahingehend angepasst, dass die Privilegierungen für Buchhandlungen und Schreibwarengeschäfte aufgehoben worden sind, um den Vorwurf des Gleichheitsverstoßes zu anderen Einzelhandelsgeschäften zu entkräften.