Hinweis auf die neue CoronaSchVO vom 05.03.2021
Hinweis auf die ab 09.03.2021 geltende Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO NRW)
Die Corona-Schutzverordnung wurde erneut überarbeitet. Die neue Verordnung gilt ab 09.03.2021.
Für weitere Informationen und häufig auftretende Fragen, bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine Übersicht an, die Sie unter folgendem Link aufrufen können: