Hinweis auf die Allgemeinverfügung des Kreises Düren vom 17.12.2020
Für den Kreis Düren und seine Städte und Gemeinden gelten über die Coronaschutzverordnung NRW hinaus noch einige weitere, strengere Regeln, da der Inzidenzwert (Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen pro 100.000 Einwohner) derzeit noch über 200 liegt. Sie sind in einer sogenannten Allgemeinverfügung aufgelistet, die nochmals aktualisiert wurde und hier vollständig nachgelesen werden kann. Link siehe unten.
Im Vergleich zur Fassung vom 16.12.2020 wurde in der Abstimmung mit dem Ministerium ergänzt, dass ab heute private Treffen im privaten Raum nur noch mit maximal 2 Hausständen und maximal 5 Personen anstatt wie bisher 10 Personen erlaubt sind. Davon unbenommen gilt über Weihnachten die erweiterte Ausnahme: ein Hausstand mit bis zu vier weiteren Personen.
Die beigefügte Grafik zeigt die wichtigsten ergänzenden Regelungen: