Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Seine Mitglieder werden von den Bürgern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er ist für alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit die Gemeindeordnung nichts anderes bestimmt.
Bitte klicken Sie hier:
Hauptamt
Kontakt
Ort
Zeiten