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Gemeinde Aldenhoven

Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung "Vater des Kindes zu sein".

Beschreibung

Eine Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Durch die Anerkennung, die auch schon vor Geburt des Kindes möglich ist, wird das Verwandtschaftsverhältnis des Anerkennenden als Vater zu dem Kind begründet.

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann nur erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter werden in öffentlicher Form beurkundet. Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Ist der Vater des Kindes nicht bereit die Vaterschaft zu dem Kind freiwillig anzuerkennen, so kann beim Familiengericht ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft gestellt werden. 

Damit die Anerkennung wirksam wird, ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Erst dann - und bei vorgeburtlicher Anerkennung erst nach Geburt des Kindes - besteht eine rechtswirksame Vaterschaft zu dem Kind. Jetzt erst stehen Ihnen als Vater des Kindes Rechte zu und erst jetzt entstehen auch Pflichten gegenüber dem Kind. 

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Bildnachweise

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