Schiedsperson / Schiedsfrau
Schiedspersonen sind zuständig für Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Für das Schlichtungsverfahren örtlich zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt (§ 14 Abs. 1 SchAG NRW).
- Mobil
- 0162 / 6185885 (privat)
- Mobil
- 0172 / 2085588 (prviat)
- Telefon
- 02464 / 586-186
- schiedsamtaldenhovende
Hinweis:
Während der Schulferien finden keine regulären Sprechzeiten statt. Termine sind dann nur nach Vereinbarung möglich.
Am Donnerstag 23.05.2019 muss die Sprechstunde leider ausfallen.