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Gemeinde Aldenhoven

Reisegewerbe (Erlaubnis)

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf gem. § 55 GewO der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Beschreibung

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Absatz 3) oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder 
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay