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Gemeinde Aldenhoven

Gaststättengewerbe (Erlaubnis)

Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz nötig.

Beschreibung

Der Erlaubnis bedarf nicht, wer

  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

verabreicht.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay