Bestattungen (Bestattung einer ortsfremden Person)
Allgemeine Informationen
Die Friedhöfe der Gemeinde dienen grundsätzlich der Bestattung der Toten und der Beisetzung von deren Aschen, die bzw. deren Eltern bei ihrem Ableben Einwohner/innen der Gemeinde Aldenhoven waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Darüber hinaus dienen die Friedhöfe der Bestattung der aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte, falls die Eltern Einwohner/innen der Gemeinde Aldenhoven sind.
Die Bestattung ortsfremder Personen bedarf der Ausnahmegenehmigung der Friedhofsverwaltung, die im Rahmen der Belegungskapazitäten erteilt werden kann.
Weitere Informationen zum Bestattungsauftrag finden Sie unter:
Benötigte Unterlagen
Gebühren
Die Gebühren für die Bestattung einer ortsfremden Person sind identisch mit den Gebühren für die Bestattung von Einwohner/innen der Gemeinde Aldenhoven. Eine genaue Aufstellung der Gebühren können Sie der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Aldenhoven entnehmen.
Bearbeitungsdauer
Rechtliche Grundlagen
Bestattungsgesetz NRW;
Friedhofssatzung der Gemeinde Aldenhoven;
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Aldenhoven (Friedhofsgebührensatzung)