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Wohnsitz - Ummeldung

Wohnsitz - Ummeldung

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Aldenhoven eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro ummelden.

Allgemeine Informationen:

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich und muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen. Sie kann frühestens ab dem Einzugstag erfolgen, der in der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigt wird. Das Einzugsdatum darf bei der Ummeldung nicht in der Zukunft liegen.

Bei minderjährigen Personen (unter 16 Jahren) ist darauf zu achten, dass diese von den Personen umzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen. Bei getrenntlebenden Eltern (gemeinsames Sorgerecht) muss die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten zur Ummeldung vorgelegt werden, wenn die minderjährige Person aus dem bisherigen gemeinsamen Haushalt wegzieht.

Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Ummeldeformular auf dem Postweg zu übersenden.

benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (falls Sie keinen Personalausweis besitzen)
  • Bei einer Ummeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen
  • Formular "Ummeldung" - Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Ummeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Ummeldeformular. In diesem Falle übernehmen wir für Sie gerne die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben.
  • Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag reicht nicht aus)
  • Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid (falls Sie in Ihr Eigenheim einziehen. Es reicht aus, wenn Sie eine Kopie vorlegen.)
  • Bei Ummeldung durch Dritte: Vollmacht zur Ummeldung und Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten
  • ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

Gebühren:

Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes und die Änderung der Anschrift im Personalausweis sind gebührenfrei.

Frist:

Innerhalb von 14 Tagen nach Bezug der neuen Wohnung

Bearbeitungszeit:

sofort

Wichtiger Hinweis für Fahrzeughalter:

Denken Sie bitte daran, bei einem Wohnungswechsel auch die Halteranschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein) beim Straßenverkehrsamt ändern zu lassen. Ansonsten droht ihnen z.B. bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld.

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