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Gemeinde Aldenhoven

Wohnsitz - Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung in der Gemeinde Aldenhoven beziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden.

Beschreibung

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich und muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen. Sie kann frühestens ab dem Einzugstag erfolgen, der in der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigt wird. Das Einzugsdatum darf bei der Anmeldung nicht in der Zukunft liegen.

Bei minderjährigen Personen (unter 16 Jahren) ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen. Bei getrenntlebenden Eltern (gemeinsames Sorgerecht) muss die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten zur Anmeldung vorgelegt werden, wenn die minderjährige Person aus dem bisherigen gemeinsamen Haushalt wegzieht.

Bei Zuzug innerhalb Deutschlands kann die Vorsprache auch durch eine bevollmächtige Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, kann an Ihrer Stelle keine bevollmächtigte Person vorsprechen.

Leider dürfen Sie aus rechtlichen Gründen das Anmeldeformular nicht auf dem Postweg übersenden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

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