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Gemeinde Aldenhoven

Personalausweis (Antrag)

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Kinder unter 16 Jahren können einen Personalausweis beantragen.

Beschreibung

Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (ab Säuglingsalter) kann ein Personalausweis beantragt werden.

Bei der Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Das gilt auch für Kinder. Minderjährige unter 16 Jahren können einen Personalausweis weder eigenständig beantragen noch abholen.

Personen, die sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Personalausweispflicht befreit werden.

Wenn Sie im Ausland wohnen und einen Personalausweis benötigen, können Sie bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung einen Personalausweis beantragen.

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