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Gemeinde Aldenhoven

Melderegisterauskunft, erweiterte (Antrag)

Um eine erweiterte Melderegisterauskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

Beschreibung

Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht), derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem aktuellen Melderegister. Das aktuelle Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Aldenhoven gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.

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Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft (keine Meldebescheinigung!)

Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft für mehrere Personen (keine Meldebescheinigung!)

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