Kinderreisepass (Antrag)
Allgemeine Informationen:
Der Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder.
Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist die Vorsprache des Kindes und der Erziehungsberechtigten erforderlich. Dies gilt für alle Kinder ab Geburt. Grundsätzlich müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Bei der Vorsprache im Bürgerbüro kann sich ein Elternteil mit Vollmacht und Personalausweis vertreten lassen.
Ausnahmen gibt es bei getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern und bei Alleinerziehenden. Hier hängt es vom Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht ab, wer den Kinderreisepass beantragen kann und welcher Elternteil zur Beantragung mitkommen muss. Ausführliche Informationen dazu entnehmen Sie bitte den folgenden Hinweisen zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige:
Die Vorsprache des Kindes ist auch bei einer Aktualisierung von Größe und Augenfarbe sowie Einbringung eines aktuellen Passfotos zwingend erforderlich.
Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss der Kinderreisepass vom Kind selbst unterschrieben werden.
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, Kinderreisepässe akzeptiert.
benötigte Unterlagen:
- alter Kinderreisepass (Der bisherige Kinderreisepass wird bei der Aushändigung des neuen Kinderreisepasses eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.)
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch (bitte mitbringen, falls ein Datenabgleich erfolgen muss)
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Das Foto sollte nicht älter als ein Jahr sein. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos, siehe Fotomustertafel.)
- Verlustanzeige (diese ist erforderlich, wenn der alte Kinderreisepass verloren gegangen ist)
- Bescheinigung der Polizei (falls der alte Kinderreisepass gestohlen wurde, brauchen wir die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl.)
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile (Ausnahmen: siehe Hinweis "Ausweisdokumente - Besonderheiten bei Minderjährigen")
- Antrag auf Ausstellung eines Passes/Ausweises für Minderjährige
- ggf. Vollmacht für die Beantragung eines Passes/Ausweises für Minderjährige
- ggf. Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht
- bei Vormundschaft: Bestallungsurkunde (Betreuerausweis)
Gültigkeit:
Der Kinderreisepass gilt 12 Monate. Er kann um weitere 12 Monate verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Eine Aktualisierung des Lichtbildes oder der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich.
Ab dem 12. Lebensjahr benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Reisepass oder einen Personalausweis.
Bearbeitungsdauer:
Gebühren / Zahlungsart:
- 13 € für Neuausstellungen
- 6 € für die Verlängerung oder Aktualisierung
Die Gebühren können Sie im Bürgerbüro in bar oder mit EC-Karte bezahlen.
- Antrag auf Ausstellung eines Kinderausweises oder eines Personalausweises (bis zum 16. Lebensjahr) beziehungsweise Reisepasses (bis zum 18. Lebensjahr) PDF-Datei, 133,49 KB
- Vollmacht zur Antragstellung/Aushändigung eines Kinderausweises, dessen Verlängerung oder eines Personalausweises (bis zum 16. Lebensjahr) beziehungsweise Reisepasses (bis zum 18. Lebensjahr)
- Verlustanzeige eines Passes/Ausweises (PDF-Datei zum Drucken)