Fundsachen
Zuständig für die Entgegennahme von Fundanzeigen und Fundsachen ist das Fundbüro der Gemeinde, in deren Bezirk die Sache gefunden wurde. Die Fundanzeige kann jedoch auch bei jeder anderen Gemeinde oder bei der Polizei erstattet werden.
Allgemeine Informationen:
Diese Stellen unterrichten hierauf die Gemeinde des Fundortes und übersenden dieser die Fundanzeige zusammen mit der Fundsache. Mit der Erstattung der Fundanzeige und Ablieferung der Fundsache bei der Fundbehörde kann der Finder Finderlohn beanspruchen oder darauf verzichten.
Antragsarten:
persönlich im Bürgerbüro
benötigte Unterlagen:
die Fundsache
Gebühren:
keine