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Gemeinde Aldenhoven

Einbürgerung

Wenn Sie schon länger in Deutschland leben und sich hier zuhause fühlen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen und damit die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen.

Beschreibung

Durch eine Einbürgerung wird einem/r Ausländer/in die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Die Einbürgerung wird mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde vollzogen. Ab diesem Zeitpunkt werden Sie gleichberechtigte/r Bürger/in Deutschlands mit allen Rechten und Pflichten. 

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten. Sie können dann zum Beispiel an Wahlen in den Gemeinden, in den Bundesländern, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren und in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Außerdem gehören Sie zur Europäischen Union (EU), können als Unionsbürger in jedes EU-Land einreisen und sich dort aufhalten (Freizügigkeit). Auch außerhalb Europas haben Sie die Möglichkeit ohne Visum in viele Länder zu reisen. 

Eine Einbürgerung kann nur auf Antrag erfolgen. Den Antrag stellen Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Wohnen Sie innerhalb des Gebiets der Gemeinde Aldenhoven, können Sie den Einbürgerungsantrag im Bürgerbüro Aldenhoven stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen. Die endgültige Entscheidung über die Einbürgerung obliegt dem Kreis Düren. 

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