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Gemeinde Aldenhoven

Beglaubigungen

Mit einer Beglaubigung wird amtlich bestätigt, dass die Fotokopie eines Dokuments mit dem Original übereinstimmt.

Beschreibung

Allgemeine Informationen: 
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Fotokopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Bitte beachten Sie, dass die Beglaubigung jedoch nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals bescheinigt. 


Die Fotokopien welcher Dokumente dürfen im Bürgerbüro beglaubigt werden?

Es besteht für Sie die Möglichkeit, im Bürgerbüro Dokumente beglaubigen zu lassen, die von einer anderen Behörde ausgestellt worden sind und die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden. Auch Zeugnisse können amtlich beglaubigt werden. 


Die Fotokopien welcher Dokumente dürfen nicht beglaubigt werden?
Nicht beglaubigt werden dürfen:

  • Abschriften aus amtlichen Registern
  • Testamente
  • Unterlagen für Banken, Kreditangelegenheiten, Bürgschaften, Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
  • Gerichtsurteile
  • Vereins- und Handelsregisterauszüge
  • Generalvollmachten
  • Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten
  • Laminierte Dokumente

Sollten Sie Fotokopien vorgenannter Dokumente beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Außerdem können standesamtliche Urkunden (z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) nicht im Bürgerbüro beglaubigt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Ansprechpartner des Standesamtes Aldenhoven.

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