Bauleitplanung
Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Dieses ergibt sich aus der im Grundgesetz niedergelegten Selbstverwaltungsgarantie, die den Gemeinden einräumt, die Belange der örtlichen Gemeinschaft wahrzunehmen (Planungshoheit der Gemeinde, Art. 28 GG).
Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.
In unserem Online-Portal erhalten Sie umfassende Informationen zu allen Bebauungsplänen, sonstigen Satzungen und FNP-Änderungen der Gemeinde Aldenhoven. Dort können Sie die aktuelle planungsrechtliche Situation im Gemeindegebiet entnehmen, welche Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben ist. Dargestellt werden rechtsverbindliche Bebauungspläne und weitere gültige Satzungen sowie Bebauungspläne und Satzungen, die sich im Aufstellungsverfahren befinden.