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Gemeinde Aldenhoven

Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Gemeindegebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen.

Beschreibung

Was ist ein Bebauungsplan?
Bebauungspläne regeln die städtebauliche Ordnung durch verbindliche Festsetzungen. Mit ihnen wird also geregelt, was an welcher Stelle im Gemeindegebiet gebaut oder eben nicht gebaut werden darf. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist somit eine bauliche oder sonstige städtebaulich relevante Nutzung zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht. Dies bedeutet, dass beispielsweise in einem allgemeinen Wohngebiet die Errichtung eines Einkaufszentrums nicht möglich wäre. 

Bebauungspläne sind nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gemeindliche Satzungen. Gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem jeweiligen für das Gemeindegebiet gültigen Flächennutzungsplan zu entwickeln. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planunterlage, auf der durch Zeichnung und Text festgesetzt wird, welche Nutzung zulässig ist.


Wer ist für die Aufstellung von Bebauungsplänen zuständig?

Die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen ist Aufgabe der Gemeinden im Rahmen der ihnen verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit. Damit wird zugleich gewährleistet, dass neben der Initiative auch die Verantwortung für die Bebauungspläne eindeutig im örtlichen Bereich, nämlich bei der Gemeinde und ihrem von den Bürger/innen gewählten Rat der Gemeinde liegt.

Innerhalb der Gemeinde Aldenhoven ist das Bauplanungsamt für Bebauungspläne zuständig. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an eine/n der aufgeführten Ansprechpartner/innen.


Was wird in einem Bebauungsplan festgesetzt?

Die Gemeinden steuern ihre städtebauliche Ordnung durch Festsetzungen in Bebauungsplänen. Die Vorgaben des § 9 Baugesetzbuches sowie die der Baunutzungsverordnung regeln abschließend, welche Festsetzungen eine Gemeinde in einem Bebauungsplan treffen darf. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Art und das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Wohn- oder Gewerbegebiete, Höhe der Gebäude, Anzahl der Geschosse, etc.)
  • offene oder geschlossene Bauweise (z.B. freistehende Häuser oder Doppel-/ Reihenhäuser)
  • Größe, Breite und Tiefe der Baufenster
  • Flächen für Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf (z.B. Festplatz, Schulen, etc.)
  • höchstzulässige Anzahl von Wohnungen in Wohngebäuden
  • öffentliche und private Grünflächen (z.B. Parkanlagen, Friedhöfe)


Worin liegt der Unterschied zwischen einem Bebauungsplan und einem Flächennutzungsplan?

Innerhalb des zweistufigen Systems der Bauleitplanung bildet der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan die erste Stufe, auf welcher die zweite Stufe, der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan, aufbaut. Grundsätzlich unterscheidet sich der Flächennutzungsplan vom Bebauungsplan dahingehend, dass der Flächennutzungsplan das gesamte Gemeindegebiet betrifft, während ein Bebauungsplan jeweils nur für Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt wird.

Darüber hinaus bedarf die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Flächennutzungsplans gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. In Nordrhein-Westfalen ist dies die jeweilige Bezirksregierung, in dessen Regierungsbezirk sich die Gemeinde befindet. Bei der Genehmigungspflicht handelt es sich um ein Instrument der Rechtsaufsicht. Nach § 6 Abs. 4 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist über die Genehmigung binnen drei Monaten zu entscheiden. Wird die Genehmigung nicht innerhalb der Frist unter Angabe von Gründen abgelehnt, so gilt sie gemäß § 6 Abs. 4 S. 4 Baugesetzbuch (BauGB) als erteilt.

Weitere Informationen zum Flächennutzungsplan finden Sie hier:
 Flächennutzungsplan 


Online-Portal zur Bauleitplanung

In unserem Online-Portal erhalten Sie umfassende Informationen zu allen Bebauungsplänen, sonstigen Satzungen und Flächennutzungsplan-Änderungen der Gemeinde Aldenhoven. Dort können Sie die aktuelle planungsrechtliche Situation im Gemeindegebiet entnehmen, welche Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben ist. Dargestellt werden rechtsverbindliche Bebauungspläne und weitere gültige Satzungen sowie Bebauungspläne und Satzungen, die sich im Aufstellungsverfahren befinden.

Das Online-Portal zur Bauleitplanung finden Sie hier:
 Bauleitplanung (Online-Portal) 

Online-Services

Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 BauGB

Antrag auf Anerkennung der künftigen Bebauungsplanfestsetzungen nach § 33 BauGB

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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