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Gemeinde Aldenhoven

Bauvorbescheide

Mit der Beantragung eines Bauvorbescheides können Sie im Vorfeld eines Baugenehmigungsverfahrens verbindlich prüfen lassen, ob Ihr Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

Beschreibung

Vor Einreichung eines kompletten Bauantrags besteht die Möglichkeit, einen verbindlichen Bauvorbescheid zu einzelnen Fragen eines geplanten baugenehmigungspflichtigen Bauvorhabens zu beantragen. Ein Bauvorbescheid wird auf Antrag des/der Bauherr/in erteilt.

Dieser hat die Gültigkeit von drei Jahren und bleibt in dieser Zeit rechtsverbindlich, auch wenn sich währenddessen planungs- oder bauordnungsrechtliche Vorgaben ändern sollten. Bitte beachten Sie, dass der Bauvorbescheid keine Berechtigung zum Bauen darstellt.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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