Allgemeine Informationen
Die Verwaltung hat in Kooperation mit dem Büro HJPplan+ aus Aachen ein sogenanntes "Integriertes Handlungskonzept" für den Kernort der Gemeinde Aldenhoven erarbeitet und bei der Bezirksregierung Köln im September 2022 eingereicht. Hieraus leiten sich die Herausforderungen, insbesondere aber auch die Chancen für die zukünftige Entwicklung des Kernortes ab.
Im September 2023 nahm Bürgermeister Ralf Claßen den positiven Bescheid über die Erstaufnahme in die Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen in Köln entgegen. Der Zentralort Aldenhoven wurde in das Programm "Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen. Neben Ortsbild verbessernden Maßnahmen sowie solchen zum Klimaschutz sollen insbesondere Maßnahmen zum sozialen Zusammenhalt die Aufwertung des Ortes flankieren.
Um die Sichtbarkeit der Förderung im Kernort besonders schnell zu zeigen und die Bürger/innen in den Mittelpunkt zu rücken, starten 2024 zunächst das Hof- und Fassadenprogramm sowie die Immobilienberatung, die von dem Büro HJPplan+ betreut und durchgeführt werden. Ziel des Programms ist die Aufwertung des Gebäudebestandes und die Verbesserung des Ortsbildes.
Die Begrünung und Gestaltung von privaten Hof- und Freiflächen sowie von Fassaden und Dächern soll zu einer nachhaltigen Verbesserung und Aufwertung der Wohnsituation, der Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität und der ökologischen Situation im Sanierungsgebiet beitragen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind private Eigentümer/innen, Erbbauberechtigte sowie Mieter/innen und sonstige Nutzungsberechtigte im Einverständnis mit Eigentümer/in bzw. Erbbauberechtigtem.
Welche Grundstücke werden vom Sanierungsgebiet erfasst?
Das Sanierungsgebiet „Zentralort Aldenhoven“ erstreckt sich auf den Bereich der Gemarkung Aldenhoven, welcher in zwei Zonen unterteilt ist. Erfasst werden folgende Straßen:
- Alte Turmstraße (Zone 1)
- Am Stippchen (teilweise Zone 1)
- Am Wehrgang (Zone 1)
- Blumenstraße (Zone 1)
- An der Bleiche (teilweise Zone 1)
- Auf dem Wall (Zone 1)
- Dietrich-Mülfahrt-Straße (Zone 1)
- Frauenrather Straße (teilweise Zone 1)
- Gartenstraße (teilweise Zone 1)
- Gerberstraße (Zone 1)
- Im Dümpel (Zone 1)
- Im Graben (Zone 1)
- Im Klostergarten (Zone 1)
- Jülicher Straße (Zone 1)
- Kapellenplatz (Zone 1)
- Kapuzinerstraße (Zone 1)
- Königsberger Straße (teilweise Zone 1)
- Marienstraße (Zone 1)
- Marktfestestraße (Zone 1)
- Pützdorfer Straße (teilweise Zone 1)
- Schwanenstraße (Zone 1)
- Theodor-Hürth-Straße (teilweise Zone 1)
- Wiesenstraße (Zone 1)
Bitte beachten Sie, dass aktuell nur Zuschüsse für Grundstücke in der "Zone 1" beantragt werden können. Sobald eine Antragstellung für Grundstücke in der "Zone 2" vom Land Nordrhein-Westfalen bewilligt ist, wird die Gemeinde Aldenhoven dies entsprechend veröffentlichen. Von den Grundstücken der Zone 2 werden die folgenden Straßen erfasst:
- Alte Bundesstraße (Zone 2)
- Am Köttenicher Weiher (Zone 2)
- Am Römerpark (Zone 2)
- Am Sägewerk (Zone 2)
- Am Schwanenkamp (Zone 2)
- Am Stippchen (teilweise Zone 2)
- Am Wasserturm (Zone 2)
- An der Bergsmühle (Zone 2)
- An der Bleiche (teilweise Zone 2)
- Auf der Komm (Zone 2)
- Barbarastraße (Zone 2)
- Bourheimer Weg (Zone 2)
- Breslauer Straße (Zone 2)
- Eichendorffstraße (Zone 2)
- Engelsdorfer Weg (Zone 2)
- Ferdinand-Schmidt-Straße (Zone 2)
- Frauenrather Straße (teilweise Zone 2)
- Gartenstraße (teilweise Zone 2)
- Glückaufstraße (Zone 2)
- Hans-Böckler-Weg (Zone 2)
- Heinrichshof (Zone 2)
- Hof Küpper (Zone 2)
- Jahnstraße (Zone 2)
- Käthe-Kollwitz-Ring (Zone 2)
- Knappenstraße (Zone 2)
- Königsberger Straße (teilweise Zone 2)
- Köttenicher Mühle (Zone 2)
- Marktfestehaus (Zone 2)
- Martin-Luther-Straße (Zone 2)
- Martinusstraße (Zone 2)
- Mittelweg (Zone 2)
- Neu Patterner Hof (Zone 2)
- Niedermerzer Straße (Zone 2)
- Ostring (Zone 2)
- Pestalozziring (Zone 2)
- Place d'Albert (Zone 2)
- Probsteistraße (Zone 2)
- Pützdorfer Straße (teilweise Zone 2)
- Rössener Ring (Zone 2)
- Saarstraße (Zone 2)
- Sudetenstraße (Zone 2)
- Theodor-Hürth-Straße (teilweise Zone 2)
- Uhlandstraße (Zone 2)
- Urweg (Zone 2)
- Von-Pforzheim-Straße (Zone 2)
- Westring (Zone 2)
Ein Lageplan des Sanierungsgebietes kann unter Links und Downloads unter der Anlage „Lageplan Sanierungsgebiet Aldenhoven“ eingesehen werden.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind die folgenden Maßnahmen:
- Instandsetzung und Restaurierung von Fassaden und Dächern, sowie die dazu erforderlichen Vorarbeiten, insbesondere das Reinigen, Verputzen und Streichen, der Rückbau von Fassadenverkleidungen und die Wiederherstellung ursprünglicher Putz- und Fenstergliederungen,
- Gestaltung von Innenhöfen, Abstandsflächen, Einfriedungen und Vorgärten,
- Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern und Garagen einschließlich der dazu notwendigen Maßnahmen zur Herrichtung der Flächen,
- vorbereitende Maßnahmen wie Entrümpelung, Abbruch von Mauern und störenden Gebäudeteilen, Schaffung oder Verbesserung von Zugängen, Entsiegelung von Hofflächen,
- Nebenkosten für eine fachlich erforderliche Beratung und/oder Betreuung durch eine anerkannte Fachkraft, jedoch keine Verwaltungs- oder Finanzierungskosten.
Bitte beachten Sie, dass erbrachte Eigenleistungen nicht förderfähig sind.
Welche Förderbedingungen sind im Allgemeinen gegeben?
Im Allgemeinen können Zuwendungen nur gewährt werden, wenn …
- mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde,
- die Maßnahme zu einer nachhaltigen Verbesserung des Wohnumfeldes beiträgt,
- die Maßnahmen mietneutral durchgeführt werden,
- keine umweltschädlichen Materialien und Tropenhölzer verwendet werden,
- die geförderten Maßnahmen mindestens 10 Jahre im geförderten Zustand gepflegt und erhalten werden,
- die Maßnahmen sach- und fachgerecht von einem Fachbetrieb ausgeführt werden,
- die Gesamtkosten über der Bagatellgrenze von 1.000 € liegen,
- die Förderung nicht nach anderen Bestimmungen (z. B. Dorferneuerung, Denkmalpflege, Wohnungsbauförderung) erfolgen kann. Hiervon ausgenommen ist der nach anderen Bestimmungen nicht förderfähige städtebauliche Mehraufwand,
- die Maßnahmen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder baurechtlicher Auflagen nicht ohnehin erforderlich sind oder zu deren Durchführung der Antragsteller sich gegenüber der Gemeinde Aldenhoven verpflichtet hat,
- die Baumaßnahmen baurechtlich unbedenklich sind und alle erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen
- die geplante Maßnahme den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs für Aldenhoven entspricht.
Das Gestaltungshandbuch zum Hof- und Fassadenprogramm kann unter "Links und Downloads" eingesehen werden.
Welche Förderbedingungen sind zur Sanierung von Fassaden gegeben?
Zuwendungen zur Sanierung von Fassaden werden nur gewährt, wenn …
- das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist,
- die Fassadengestaltung mit der Gemeinde Aldenhoven abgestimmt wurde,
- die für das Gebäude getroffene Farbwahl mit deren Umgebung im Einklang steht, so dass das Straßenbild in sich stimmig bleibt oder dessen beabsichtigte Gestaltung nicht stört,
- die Maßnahmen mit den Belangen des Denkmalschutzes vereinbar sind,
- die Gebäude keine Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Abs. 2 und 3 BauGB. aufweisen, es sei denn, sie werden im Zusammenhang mit der Fassadengestaltung beseitigt,
- Gebäudefassade mit mehr als 10% ihrer Fläche mit einheimischen Pflanzen dauerhaft begrünt werden,
- Mauern und sonstige Einfriedungen mit mehr als 20 % ihrer Oberflächen mit einheimischen Pflanzen dauerhaft begrünt werden.
Welche Förderbedingungen sind zur Sanierung von Dächern gegeben?
Zuwendungen zur Sanierung von Dächern werden nur gewährt, wenn …
- das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist,
- die Fassadengestaltung mit der Gemeinde Aldenhoven abgestimmt wurde,
- die für das Gebäude getroffene Farbwahl mit deren Umgebung im Einklang steht, so dass das Straßenbild in sich stimmig bleibt oder dessen beabsichtigte Gestaltung nicht stört,
- die Maßnahmen mit den Belangen des Denkmalschutzes vereinbar sind,
- die Gebäude keine Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Abs. 2 und 3 BauGB. aufweisen, es sei denn, sie werden im Zusammenhang mit der Fassadengestaltung beseitigt,
- vorhandene Flachdächer mit mehr als 30 % Ihrer Dachfläche dauerhaft begrünt werden.
Welche Förderbedingungen sind zur Sanierung von Hofflächen gegeben?
Zuwendungen zur Sanierung von Hofflächen werden nur gewährt, wenn …
- bei der Gestaltung von Freiflächen die Maßnahme auf die Bedürfnisse der Bewohner*innen der dazugehörigen oder angrenzenden Gebäude ausgerichtet ist,
- es sich nicht um Veränderung von Ver- und Entsorgungsleitungen handelt,
- die Hoffläche mit mehr als 50% ihrer Grundfläche mit wasserdurchlässiger Oberfläche hergestellt wird,
- bei Hofflächen ab einer Größe von 25 m² ein kleinkroniger, einheimischer Baum gepflanzt wird.
Welche Förderbedingungen sind zur Sanierung von Grünflächen gegeben?
Zuwendungen zur Sanierung von Grünflächen werden nur gewährt, wenn …
- bei der Gestaltung von Freiflächen die Maßnahme auf die Bedürfnisse der Bewohner/innen der dazugehörigen oder angrenzenden Gebäude ausgerichtet ist,
- es sich nicht um Veränderung von Ver- und Entsorgungsleitungen handelt,
- Grünflächen zu 100% ihrer Grundfläche dauerhaft mit einheimischen Pflanzen bepflanzt werden.
In welcher Art und Höhe kann eine Bezuschussung erfolgen?
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Zuschussfähig sind die von der Gemeinde als förderfähig anerkannten Kosten. Jedes Objekt wird nur einmal gefördert.
Der Zuschuss beträgt 50 %, maximal 20.000 € der als förderfähig anerkannten Kosten, jedoch nicht mehr als 100 € pro Quadratmeter (ausgemessener) gestalteter Hof- und Grünfläche und 80 € aufgewerteter Fassaden- bzw. Dachfläche.
Wie ist ein Antrag auf Förderung zu stellen?
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen an privaten Hof- und Grünflächen, Dachflächen und Fassaden im Sanierungsgebiet Aldenhoven kann online oder schriftlich gestellt werden.
Nutzen Sie den Online-Antrag, so leitet Sie ein Online-Assistent Schritt für Schritt durch den Ausfüllprozess. Nach Angabe aller erforderlichen Daten sowie nach Upload der erforderlichen Anlagen kann der Antrag direkt online eingereicht werden.
Wenn Sie den schriftlichen Antrag nutzen wollen, ist dieser vollständig auszufüllen, von der antragstellenden Person zu unterzeichnen und samt aller erforderlichen Anlagen bei der Gemeinde Aldenhoven einzureichen.
Sowohl die digitalen als auch die schriftlichen Anträge werden zur Bearbeitung an das Büro HJPplan+, welches mit der Immobilien- und Sanierungsberatung betraut ist, weitergeleitet. Nach Prüfung der Unterlagen wird sich das Büro HJPplan+ mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Links zum Online-Antrag sowie zum PDF-Vordruck sind unter Links und Downloads zu finden.
Wo kann ich mich zur Förderung beraten lassen?
Hilfestellung bei der Beantragung der Fördermittel leistet das für die aktivierende Immobilienberatung beauftragte Büro HJPplan+ aus Aachen. Über die aktivierende Immobilienberatung erhalten Eigentümer/innen von Gebäuden im Sanierungsgebiet „Zentralort Aldenhoven“ eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur Entwicklung Ihrer Immobilie.
Die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterin des Büros HJPplan+, Frau Lemaire, finden Sie unter der Rubrik "Kontakt".
Bis wann ist ein Antrag zu stellen?
Die Anträge auf Gewährung einer Förderung im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms können fortlaufend im gesamten Jahr 2024 gestellt werden.
Bis wann müssen die Maßnahmen beendet sein?
Die Arbeiten müssen 18 Monate nach Bewilligung abgeschlossen sein. Der Antragsteller hat der Gemeinde Aldenhoven spätestens drei Monate nach Abschluss der Maßnahmen einen Verwendungsnachweis mit Originalrechnungen/Stundenbelegen und Zahlungsbelegen vorzulegen. Die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen wird bei der Schlussabnahme durch die Gemeinde geprüft. Nach Prüfung und Anerkennung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss an den Antragsteller ausgezahlt. Reduzieren sich die Kosten oder die Fläche gegenüber der Bewilligung, so kann sich der Zuschuss anteilig verringern.
Wie wird über die Bewilligung der Anträge entschieden?
Eingegangene Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Bewilligung durch einen förmlichen Bescheid an die antragstellende Person, aus dem sich die Höhe des bewilligten Zuschusses ergibt. Dieser kann nachträglich nicht erhöht werden, reduziert sich jedoch, wenn die nachgewiesenen Kosten niedriger als die bewilligten Kosten sind. Die Bewilligung erfolgt durch die Gemeinde Aldenhoven als Einzelfallentscheidung entsprechend der zu erfüllenden Kriterien (Richtlinie und Gestaltungshandbuch).
Links und Downloads
- Online-Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen an privaten Hof- und Grünflächen, Dachflächen und Fassaden im Sanierungsgebiet Aldenhoven (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen an privaten Hof- und Grünflächen, Dachflächen und Fassaden im Sanierungsgebiet AldenhovenPDF-Datei427,53 kB
- Förderrichtlinie zum Hof- und Fassadenprogramm der Gemeinde AldenhovenPDF-Datei84,62 kB
- Lageplan: Abgrenzung des Sanierungsgebietes "Zentralort Aldenhoven"PDF-Datei1,62 MB
- Flyer: Immobilienberatung in AldenhovenPDF-Datei1,93 MB
- Gestaltungshandbuch für den Zentralort AldenhovenPDF-Datei19,43 MB
Kontakt
Kontakt
Ort
Städtebauförderung
Gemeinde Aldenhoven
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven
Postanschrift
Gemeinde Aldenhoven
Postfach 1363
Vor dem Rathaus befindet sich eine Ladesäule für Elektroautos.
Bushaltestelle "Aldenhoven Kapelle"
(Fußweg ca. 90 m)
Linien 6 und 274
Bushaltestelle "Aldenhoven Kirche"
(Fußweg ca. 250 m)
Linien 6, 71, 90, 220, 274, 275, 278, 281
Zeiten
Allgemeine Öffnungszeiten:
(nur nach Terminvereinbarung)
Montag bis Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
samstags: geschlossen
sonntags und an allen Feiertagen: geschlossen
Kontakt
Ort
Frau Anja Lemaire
HJPplan+ Aachen
Kasinostraße 76A
52066 Aachen