Allgemeine Informationen
Die Friedhöfe der Gemeinde Aldenhoven sind nicht nur Orte zur Beisetzung der Verstorbenen, sondern auch Orte des Abschiedes, der Trauerbewältigung und des Erinnerns. Hierbei werden verschiedene Arten der Bestattung angeboten.
Reihengrabstätten
Reihengräber sind einstellige Grabstätten für Erd- und Feuerbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall nur für die Dauer der Ruhezeit des/der zu Bestattenden zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. In einem Reihengrab kann jeweils nur ein/e Verstorbene/r bestattet werden. Es gibt verschiedene Varianten des Reihengrabs.
Einzel-Reihengrab (Sargbestattungen)
In einem solchen Einzel-Reihengrab sind Sargbestattungen möglich. Die Anlage eines Beetes mit Einfassung und Grabstein ist verpflichtend. Sarggräber dürfen nicht mehr als zwei Drittel durch Stein abgedeckt werden.
Einzel-Reihengrab (Urnenerdbestattungen)
In einem solchen Einzel-Reihengrab sind Urnenerdbestattungen möglich. Die Anlage eines Beetes mit Einfassung und Grabstein ist verpflichtend. Abdeckungen auf Urnengräbern sind zu 100 Prozent erlaubt.
Pflegefreies Reihengrab („Amerikanisches Grab“)
Bei einem pflegefreien Reihengrab handelt es sich um ein Reihengrab mit eingelassener Platte im Boden ohne gärtnerische Gestaltung. Jegliche Anbringung von Grabschmuck (wie bspw. Pflanzen, Blumenvasen, Grablichter, etc.) oder sonstige Gestaltungen der Grabstätten sowie das Aufstellen von Grabmalen sind unzulässig. Die Pflege der Rasenreihengräber beschränkt sich auf das Mähen des Rasens und wird von der Gemeinde Aldenhoven als Friedhofsträger übernommen. Pflegefreie Rasengräber sind sowohl für Sarg- als auch für Urnenbestattungen möglich.
Anonymes Reihengrab
Anonyme Beisetzungen sind nur für Urnen möglich. Die Gräber sind im Rasen nicht erkennbar.
Stelen-Reihengrab
In einem Stelen-Reihengrab kann lediglich eine Urne beigesetzt werden
Kindergrab
Kindergräber sind kleine Reihengräber für Sarg- und Urnenbestattungen.
Wahlgrabstätten
Wahlgräber sind Grabstätten für Erd- und Feuerbestattungen, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren verliehen wird. Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann nach Ablauf der Nutzungszeit für die Zeit von fünf, zehn, fünfzehn, zwanzig, fünfundzwanzig und dreißig Jahren wiedererworben werden. Im Rahmen der Möglichkeiten kann die Lage der Grabstätte im Benehmen mit der Friedhofsverwaltung gewählt werden. Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. Es gibt verschiedene Varianten des Wahlgrabs.
Sargwahlgrab
In jeder Grabstelle eines Sarg-Wahlgrabes können entweder ein Sarg und drei Urnen oder anstelle eines Sarges vier Urnen beigesetzt werden. Bei mehrstelligen Gräbern erhöht sich die Anzahl der möglichen Bestattungen entsprechend. Die Anlage eines Beetes mit Einfassung und Grabstein ist verpflichtend. Sarggräber dürfen nicht mehr als 2/3 durch Stein abgedeckt werden.
Urnenerdwahlgrab
In jedem Urnenwahlgrab können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Anlage eines Beetes mit Einfassung und Grabstein ist verpflichtend. Abdeckungen bis zu 50 Prozent sind erlaubt.
Muslimische Gräber
Muslimische Bestattungen sind nur auf dem Friedhof der Ortschaft Niedermerz möglich. Bei muslimischen Grabstätten handelt es sich um Wahlgrabstätten, deren Nutzungszeit für die Dauer von 30 Jahren verliehen wird. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich. Die Beisetzung des Leichnams kann ohne Sarg in einem Leinentuch erfolgen. Die Ausrichtung des Grabes erfolgt in Richtung Mekka.
Stelen-Wahlgrab
In einem Stelen-Wahlgrab können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
Pflegeleichte Grabstätten
Alle neuen und bereits bestehenden Sarg- und Urnengräber – egal ob Reihen- oder Wahlgräber – können als pflegeleichte Grabstätten gestaltet werden. Diese Gräber sind mit ebenerdigen Einfassungen, Sockelplatten und Mähkanten versehen. Die Angehörigen entscheiden selbst, ob und wie lange das Beet nach eigenem Geschmack gestaltet und gepflegt wird.
Weitere Informationen zu pflegeleichten Grabstätten finden Sie unter Bestattungen (Pflegeleichte Grabstätten).
Trauerhallen
Auf allen sechs Friedhöfen der Gemeinde Aldenhoven stehen Trauerhallen zur Verfügung, die für jegliche Trauerfeiern genutzt werden können. Die Trauerhallen der Friedhofsverwaltung bilden den pietätvollen Rahmen für die Abschiednahme der Trauergemeinde von den Verstorbenen.
Kontakt
Kontakt
Ort
Friedhofsamt
Gemeinde Aldenhoven
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven
Postanschrift
Gemeinde Aldenhoven
Postfach 1363
Vor dem Rathaus befindet sich eine Ladesäule für Elektroautos.
Bushaltestelle "Aldenhoven Kapelle"
(Fußweg ca. 90 m)
Linien 6 und 274
Bushaltestelle "Aldenhoven Kirche"
(Fußweg ca. 250 m)
Linien 6, 71, 90, 220, 274, 275, 278, 281
Zeiten
Allgemeine Öffnungszeiten:
(nur nach Terminvereinbarung)
Montag bis Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
samstags: geschlossen
sonntags und an allen Feiertagen: geschlossen