Die RWE Power AG (RWE Platz 2, 45141 Essen) hat im Zuge der Fortführung der Braunkohlengewinnung im Tagebau Inden den Antrag auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden im Zeitraum 2025-2031“ gemäß § 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt.
Die derzeitige wasserrechtliche Erlaubnis für die Sümpfung des Tagebaus Inden vom 30.07.2004 (Az.: 86 i 5-7-200-1) ist bis zum 31.12.2031 befristet. Diese sieht ab dem 01.01.2025 eine reduzierte Entnahme von Grundwasser auf 40 Mio. m³/a vor. Aktuelle Erkenntnisse zeigen, dass die Reduzierung der notwendigen Hebungsmengen langsamer erfolgen wird, als bei Erteilung des Wasserrechts angenommen.
Die RWE Power AG beantragt, für das im Braunkohlenplan Inden räumlicher Teilabschnitt I vom 05.10.1984 sowie im Braunkohlenplan Inden räumlicher Teilabschnitt II vom 08.03.1990 und im geänderten Braunkohlenplan Inden räumlicher Teilabschnitt II vom 19.06.2009 angezeigte Abbauvorhaben unter Berücksichtigung der Leitentscheidungen der Landesregierung NRW vom 05.07.2016 (LE2016), 23.03.2021 (LE2021) und 19.09.2023 (LE2023) eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden. Daraus resultierend ist eine Anpassung der genehmigten Hebungsmengen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2031 notwendig, so dass ab 2025 eine neue wasserrechtliche Erlaubnis mit Hebungsmengen in Höhe von rd. 67 Mio. m³/a erforderlich wird.
Für die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau muss der Grundwasserspiegel in den oberen bzw. der Grundwasserdruck in den tieferen Grundwasserleitern fortlaufend abgesenkt werden, um somit einen sicheren Tagebaubetrieb zu ermöglichen. Die Entnahme und Ableitung von Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs. 2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.
Bei einer Grundwasserentnahmemenge von mehr als 10 Mio. m³/a handelt es sich nach Nr. 13.3.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) um ein UVP-pflichtiges Vorhaben. Damit ist im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Weitergehend ist für die geplante Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Hebung und Ableitung von Grundwasser (Sümpfung) des Tagebaus Inden eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG) bzw. Art. 6 Abs. 3 FFHRichtlinie 92/43/EWG sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung entsprechend §§ 44 und 45 BNatSchG durchzuführen.
Hiermit wird gemäß § 73 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) und den §§ 18 Abs. 1, 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i.V.m. § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) die Veröffentlichung des Planes (Zeichnungen und Erläuterungen) bekannt gemacht.
Der Antrag steht in der Zeit vom 02.05.2024 bis einschließlich 01.06.2024 auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/bekanntmachungen/ (Öffnet in einem neuen Tab)
zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.
Des Weiteren liegt der Antrag im vorgenannten Zeitraum in den nachfolgend benannten Gebäuden während der unten angegebenen Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus:
Gemeinde Aldenhoven | Gemeindeverwaltung Aldenhoven Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13, Zimmer 29 52457 Aldenhoven |
Mo - Do: 08:30 - 12:00 Uhr, zusätzlich Di: 14:00 - 16:00 Uhr und Do: 14:00 - 18:00 Uhr Fr: 08:30 - 13:00 Uhr Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich. |
Gemeinde Gangelt | Gemeinde Gangelt, Fachbereich Bauen und Planen Burgstraße 10, 1. OG, Raum 202 52538 Gangelt |
Mo - Fr: 08:15 - 12:30 Uhr, zusätzlich Di: 14:00 - 16:00 Uhr und Do: 14:00 - 17:30 Uhr Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich. |
Gemeinde Inden | Gemeinde Inden Rathausplatz 1 EG, Foyer / Eingangsbereich 52459 Inden |
Servicezeiten mit Termin: Mo, Mi, Do und Fr: 08:30 - 12:00 Uhr Di: 14.00 - 16.00 Uhr Servicezeiten ohne Termin: Di: 08.30 - 11.30 Uhr Do: 14.00 -17.30 Uhr Während der Servicezeiten mit Termin ist eine Anmeldung erforderlich. Name: Sylvana Kalkbrenner und Martina Riedl Tel.: 02465/3947 und 02465/3961 |
Gemeinde Merzenich | Gemeinde Merzenich Fachbereich Planen und Bauen Valderswe 1 52399 Merzenich |
Mo, Mi, Do, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich Mo: 14:00 - 16:30 Uhr, Mi: 14:00 - 16:00 Uhr und Do: 14:00 - 18:00 Uhr Di: geschlossen Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich. |
Gemeinde Langerwehe | Gemeinde Langerwehe, Bauamt Schönthaler Str. 4 1. Etage, Zimmer 123 52379 Langerwehe |
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich Di: 14:00 - 16:00 Uhr und Do: 14:00 - 17:45 Uhr Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich. |
Gemeinde Niederzier | Gemeinde Verwaltung, Abteilung 4, Fachbereich Bauen und Planen Rathausstraße 8, EG Raum 3 52382 Niederzier |
Mo - Fr: 08:00 - 12:30 Uhr, zusätzlich Di: 14:00 - 16:00 Uhr und Do: 14:00 - 18:00 Uhr Es wird um eine vorherige Anmeldung gebeten. |
Gemeinde Nörvenich | Gemeinde Nörvenich Gemeindeentwicklung und Denkmalschutz Bahnhofstr. 25, 1. OG Raum 42 52388 Nörvenich |
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich Do: 14:00 - 17:30 Uhr Es wird um telefonische Terminabsprache gebeten. 02426 11-133 oder 02426 11-136 |
Gemeinde Kreuzau | Rathaus Kreuzau, Fachbereich Zentrale Dienste Bahnhofstraße 7, EG Raum 130 52372 Kreuzau |
Mo - Fr: 08:30 - 12:00 Uhr, zusätzlich Di: 13:30 - 16:00 Uhr und Do: 13:30 - 17:00 Uhr Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich. |
Gemeinde Selfkant | Gemeinde Selfkant, Fachbereich Bauen und Planen Am Rathaus 13 1. Etage, Raum 33 52538 Selfkant |
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr, zusätlich Mo: 14:00 - 16:00 Uhr und Do: 14:00 - 17:30 Uhr Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich. |
Gemeinde Swisttal |
Rathaus Gemeinde |
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr, Do: 14:00 - 16 Uhr Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich |
Gemeinde Waldfeucht | Stadt Waldfeucht, Fachbereich 4 - Bauen Lambertusstraße 13, Zimmer 6 52525 Waldfeucht |
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich Mi: 13:30 - 17:30 Uhr Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich. |
Gemeinde Vettweiß | Rathaus der Gemeinde Vettweiß, Stabstelle Bürgermeisterbüro Gereonstraße 14, 1. Etage Raum 105 und 106 52391 Vettweiß |
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr und Do: 14:00 - 18:00 Uhr Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich. |
Gemeinde Weilerswist | Gemeinde Weilerswist Zentrale Bonner Straße 29, EG 53919 Weilerswist |
Mo - Fr: 08:00 - 12:30 Uhr, zusätzlich Di: 14:00 - 18:00 Uhr |
Stadt Alsdorf | Stadt Alsorf A 61 - Amt für Planung und Umwelt Hubertusstraße 17 6. Etage, Tafeln vor den Büros 603 und 604 52477 Alsdorf |
Mo - Fr: 08:30 - 12:00 Uhr, zusätzlich Mi: 14:00 - 18:00 Uhr Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich. |
Stadt Bad Münstereifel | Rathaus Bad Münstereifel; Aufgrund der Hochwasserschäden nutzen Sie bitte die Eingangstür in der Marktstraße 15. Markstraße 15 2. OG Raum 130 53902 Bad Münstereifel |
Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr, zusätzlich Do: 14:00 - 18:00 Uhr Es wird um eine vorherige Terminabsprache bei Herrn Wassung (02253 505-176) oder bei Herrn Metzen (0253 505-200) oder per Mail: stadtwerke@badmuenstereifel. de |
Stadt Baesweiler | Verwaltungsgebäude, gegenüber von der Zentrale Grabenstraße 11, Foyer (EG) 52499 Baesweiler |
Mo - Fr: 08:30 - 12:00 Uhr, zusätzlich Di: 14:00 - 17:30 Uhr und Do: 14:00 - 16:00 Uhr Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich. Außer bei Terminen außerhalb der o.a. Öffnungszeiten. |
Stadt Düren | Stadt Düren Kaiserplatz 2 - 4, Raum 005 52349 Düren |
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich Do: 14:00 - 17:00 Uhr Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich. |
Stadt Eschweiler | Stadt Eschweiler Fachbereich für Tiefbau, Grünflächen und Baubetriebshof Johannes-Rau-Platz 1 4. Etage Raum 475 52249 Eschweiler |
Mo - Mi: 08:00 - 15:30 Uhr Do: 08:00 - 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:30 Uhr Es wird um telefonische Terminabsprache gebeten bei Frau Martina Quilitz martina.quilitzeschweilerde Tel: 02403 71-437 oder Herr Gino Chico gino.chicoeschweilerde Tel: 02403 71-717 |
Stadt Euskirchen | Stadtverwaltung Euskirchen, Fachbereich 9, Abteilung Planen Kölner Straße 75 2. Etage im Neubau, Raum 266 53879 Euskirchen |
Mo, Mi, Fr : 08:30 - 12:30 Uhr Di und Do: 08:30 - 16:30 Uhr Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich. |
Stadt Geilenkirchen | Bürgerbüro der Stadt Geilenkirchen Markt 9 52511 Geilenkirchen |
Mo, Mi, Do und Fr: 7:30 - 12:00 Uhr, zusätzlich Mo: 14:00 - 16:30 Uhr, Mi: 14:00 - 16:00 Uhr und Do: 14:00 - 17:30 Uhr Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich. |
Stadt Heinsberg | Stadt Heinsberg, Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung Apfelstraße 60, 6. Etage, Raum 604 52525 Heinsberg |
Mo - Fr: 08:00 - 12:30 Uhr, zusätzlich Mo: 14:00 - 17:00 Uhr und Do: 14:00 - 16:00 Uhr Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich. |
Stadt Herzogenrath | Stadtverwaltung Herzogenrath; Haupt- und Personalamt, Abt. 101 Zentrale Dienste Rathausplatz 1, 2. Etage, Raum 223 52134 Herzogenrath |
Mo - Do: 08:30 - 12:30 Uhr, zusätzlich Mo - Di: 14:00 - 15:30 Uhr, Do: 14:00 - 16:30 Uhr und Fr: 08:30 - 12:00 Uhr Es wird um eine vorherige Anmeldung bei Herrn Wirthmann gebeten. |
Stadt Hückelhoven | Amt für Stadtplanung und Liegenschaften Rathausplatz 1, 3. Etage, Raum 3.10 41836 Hückelhoven |
Mo - Fr: 08:30 - 12:00 Uhr, zusätzlich Mo: 14:00 - 16:00 Uhr und Do: 14:00 - 17:30 Uhr |
Stadt Jülich | Tiefbauamt der Stadt Jülich, Nebengebäude des Neuen Rathauses Zimmer 310 Große Ruestraße 17 52428 Jülich |
Mo - Fr: 08:30 - 12:00 Uhr, zusätzlich Do: 14:00 - 18:00 Uhr Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich. |
Stadt Linnich | Stadt Linnich, Fachbereich 3 Bauen und Planen Rurdorfer Str. 64, 2. Etage Raum 204 52441 Linnich |
Mo - Fr: 8:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich Do: 14:00 - 18:00 Uhr Es wird um eine vorherige Anmeldung gebeten. |
Stadt Nideggen | Bauamt Stadt Nideggen Außenstelle Monschauer Str. 2 52385 Nideggen |
Mo - Fr: 08:00 - 12:30 Uhr, zusätzlich Mo, Di: 13:30 - 15:30 Uhr und Do: 13:30 - 17:00 Uhr Es wird um eine telefonische Anmeldung unter 02427 809-80 gebeten |
Stadt Stolberg | Stadtverwaltung Stolberg, III/61.1 - Abteilung für Stadtentwicklung und Umwelt Zweifaller Straße 277, 2. Etage Raum 205 52224 Stolberg |
Mo - Fr: 08:30 - 12:00 Uhr, zusätzlich Mo - Mi und Fr: 14:00 - 16:00 Uhr, und Do: 14:00 - 17:30 Uhr oder nach Vereinbarung Es wird um eine vorherige Anmeldung gebeten. |
Stadt Mechernich | Stadtverwaltung Mechernich, Fachbereich 2 Stadtentwicklung Bergstraße 1 1. OG, Flur 53894 Mechernich |
Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr, zusätzlich Do: 14:00 - 18:00 Uhr Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich. |
Stadt Übach-Palenberg | Stadt Übach- Palenberg, Fachbereich Stadtetwicklung Rathausplatz 4 Etage: C 2, Raum C 2.03 52531 Übach- Palenberg |
Mo - Fr: 08:30 - 12:00 Uhr, zusätzlich Mo - Do: 14:00 - 16:00 Uhr Es wird darum eine vorherige Anmeldung (a.engels@uebachpalenberg. de; Tel.: 02451 9796101) gebeten. |
Stadt Wassenberg | Fachbereich 6 "Planen und Bauen" der Stadt Wassenberg Roermonder Straße 25 - 27, Zimmer N02/N06 41849 Wassenberg |
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich Mo: 14:00 - 16:00 Uhr, Di: 14:00 - 16:00 Uhr und Do: 14:00 - 16:00 Uhr |
Stadt Zülpich | Stadt Zülpich Team 401 Markt 21, 2. Etage Raum 210 53909 Zülpich |
Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr, zusätzlich Do: 14:00 - 17:30 Uhr Eine vorherige Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich, aber wünschenswert. |
Bei einigen Stellen sind zur Einsichtnahme vorab Terminvereinbarungen erforderlich. Die jeweiligen Kontaktdaten sind der zuvor genannten Auflistung zu entnehmen. Gemäß § 20 Abs. 2 UVPG wird der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die auszulegenden Planunterlagen auch auf der Website des zentralen Portals (Umweltverträglichkeitsprüfungen Nordrhein-Westfalen) https://uvp-verbund.de/nw (Öffnet in einem neuen Tab) im o. g. Zeitraum zugänglich gemacht.
1.)
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (§ 21 Abs. 2 UVPG), das ist bis einschließlich zum 17.06.2024,
- bei der Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstr. 25, 44135 Dortmund sowie
- bei den oben aufgeführten Gemeinden und Städten
(Anschriften siehe oben) Einwendungen gegen den Plan schriftlich erheben.
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Sie sollte den Vor- und Zunamen sowie die Anschrift des jeweiligen Einwenders tragen.
Auf elektronischem Wege können Einwendungen wie folgt erhoben werden:
- durch absenderbestätigte DE-Mail an die Adresse der Bezirksregierung Arnsberg poststellebra-nrw.de-mailde oder
- durch Übermittlung eines elektronischen Dokumentes mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse der Bezirksregierung Arnsberg poststellebra.sec.nrwde.
Es wird auf die Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/k/kontakt/index.php (Öffnet in einem neuen Tab) verwiesen, die alle benötigten Informationen hierzu enthält.
Grundsätzlich sind Einwendungen gem. § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG NRW bzw. § 21 UVPG schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einwendungsschreiben an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben werden. Auf Verlangen der Einwender werden deren Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Die datenschutzrechtlichen Hinweise zur Weitergabe der Einwendungen finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlich sichtbar ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein.
Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 1 und 2 VwVfG NRW). Ferner wird die Anhörungsbehörde gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt lassen, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 Abs. 2 Satz 3 VwVfG NRW).
Mit Ablauf der o. g. Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW und
§ 21 Abs. 4 UVPG). Dies gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG NRW einzulegen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 und 6 VwVfG NRW). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich nur auf dieses Verwaltungsverfahren.
2.)
Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 4 PlanSiG erörtert. Die Online-Konsultation wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die fristgerechten Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, werden von der Online-Konsultation benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG NRW).
Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Zugang zur Online-Konsultation haben nur die zur Teilnahme Berechtigten. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten bei der Online-Konsultation kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss der Online-Konsultation beendet.
3.)
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme an der Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4.)
Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG NRW).
5.)
Um Dritten die Beurteilung zu ermöglichen, ob und in welchem Umfang sie von den Umweltauswirkungen des Vorhabens betroffen werden können, liegen u. a. umweltbezogene Informationen anhand nachfolgender Unterlagen vor, die Bestandteil der offengelegten Unterlagen sind:
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag, zur Beurteilung der Einhaltung der Bewirtschaftungsziele nach der EU- Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG
- Umweltverträglichkeitsuntersuchung, zur Bewertung der Umweltauswirkungen
- Untersuchung der FFH-Verträglichkeit (nach FFH-Richtlinie 92/43/EWG)
- Artenschutzrechtliche Untersuchung (nach BNatSchG)
Im Auftrag
gez.
André Küster